Prepaid-Tarife sind das unverbindliche Pendant zu Mobilfunkverträgen. Was passiert, wenn man kündigt und noch Guthaben auf der Karte ist?

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Prepaid-Tarife haben keine Bindung, sprich sie können einfach so gewechselt werden. Kommt ihnen ein besserer oder günstigerer Tarif unter, kann man von jetzt auf gleich wechseln. Wenn noch Guthaben auf der Karte ist, kommen einige Fragen auf. Kann man sich das Geld auszahlen lassen?

Der Provider ist gesetzlich dazu verpflichtet, es dem Kunden immer auszubezahlen, berichtet das Telekommunikationsportal "Teltarif.de". Aufgeladenes Guthaben dürfe grundsätzlich weder verfallen noch einbehalten werden.

Prepaid-Guthaben: Wichtige Unterscheidung

Es gibt allerdings eine Unterscheidung: Guthaben ist nicht gleich Guthaben. Die gesetzliche Pflicht zur Erstattung betrifft lediglich das vom Kunden selbst aufgeladene Guthaben, so die Experten. Start- oder Bonusguthaben dürfen Provider verfallen lassen, da sie diese nicht auszahlen müssen.

Weitere Einschränkungen gebe es jedoch nicht. Nach aktueller Rechtslage dürften Anbieter für die Erstattung des Guthabenbetrags auch keine Gebühr erheben. Es gebe - etwa nach einer Kündigung - aber keinen Automatismus. Kundinnen und Kunden müssen selbst aktiv werden und die Auszahlung ihres Prepaid-Guthabens einfordern.

Rückzahlung von Prepaid-Guthaben: So geht's

In der Regel ist dazu ein Identitätsnachweis erforderlich, es muss eine Bankverbindung angeben werden und weitere wichtige Angaben wie Vor- und Nachname, die Rufnummer, die SIM-Karten-Nummer sowie die Höhe des selbst aufgeladenen Guthabens sollen auch nicht fehlen.

Wichtig: Der Provider darf nicht die Verwendung eines speziellen Formulars für den Auszahlungsantrag verlangen, so die Experten. Und der Kunde muss die SIM-Karte nicht zurückschicken. (spot/dpa)

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