Peinliche Partyfotos, ein überholter Zeitungsartikel oder das eigene Facebook-Profil: Wer nach dem eigenen Namen googelt, kann auf überraschende Ergebnisse stossen. Aber wie verhindern Sie, dass diese Treffer im Suchergebnis auftauchen, und wie können Sie sie loswerden?
Sie treffen einen Nachbarn auf der Strasse und er spricht Sie auf ein Partyfoto an, das er über die Google-Suche entdeckt hat. Ein Gast hatte es in seinem Blog veröffentlicht.
Bestürzt geben Sie Ihren Namen bei der Suchmaschine ein – und stossen in den Ergebnissen nicht nur auf Ihr Bild von der feuchtfröhlichen Feier, sondern auch auf Ihr Facebook-Profil und auf einen Link zu einem alten Zeitungsartikel über Sie.
Sie sind erschrocken, denn Sie hätten nie gedacht, dass die alten Bilder und Berichte sowie Ihre Social-Media-Profile so leicht online zu finden sind.
Das kann unangenehm werden, wenn etwa der potenzielle Chef Ihren Namen eingibt und auf peinliche Inhalte stösst. Aber was können Sie tun, damit diese bei Google nicht mehr auftauchen? Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Links zu Webseiten mit Beiträgen über Sie in der Google-Suche – was tun?
Auf einer Internetseite steht etwas über Sie – ein Text, ein Bild oder ein Video. Sie wollen nicht, dass man unliebsame Einträge über Sie via Google finden kann. Aber das können Sie nicht einfach bestimmen.
Denn hier stehen sich zwei gegenäufige Interessen gegenüber: Das "Recht auf Schutz der Privatsphäre" einerseits und "das berechtigte Interesse von potenziell am Zugang zu der Information interessierten Internetnutzern" andererseits.
Das erklärt der Jurist Stefan Vukusic. Er ist Datenschutzexperte bei dem Beratungsunternehmen Intersoft Consulting Services, das Unternehmen im Bereich Datenschutz, IT-Sicherheit und IT-Forensik berät, zum Beispiel auch beim Thema Löschanträge gegenüber Google.
2014 verdonnerte der Europäische Gerichtshof Google zwar dazu, das "Recht auf Vergessen" zu ermöglichen. Gemeint ist, dass jeder Internetnutzer Suchergebnisse aus der Ergebnisliste der Suchmaschine löschen lassen kann – aber nur, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen.
Laut Europäischem Gerichtshof müssen Suchergebnisse nur dann gelöscht werden, wenn sie "in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen".
Nach Angaben von Google gab es zwischen Mai 2014 und heute knapp 721.000 Lösch-Anträge, davon 119.000 in Deutschland. Betroffen waren insgesamt 2,735 Millionen URLs, also Webadressen. 44 Prozent wurden aus dem Suchindex entfernt, 56 Prozent blieben erhalten.
Sie müssen Ihren Antrag auf Löschung von Sucherergebnissen gut begründen, denn Google prüft jeden im Einzelnen. Dazu müssen Sie ein Formular auf einer Google-Webseite ausfüllen. Im oberen Auswahlfenster wählen Sie Ihr Heimatland aus. Anschliessend müssen Sie Ihren vollständigen Namen und eine gültige E-Mail-Adresse eintragen. Wollen Sie den Antrag für jemand anderen stellen, müssen Sie weitere Angaben machen.
Google verlangt ausserdem, dass Sie Ihre Identität bestätigen, etwa mit dem Führerschein oder einem sonstigen Dokument, auf dem Ihr Name steht. Wollen Sie ein Foto entfernen lassen, nutzen Sie unbedingt ein Dokument mit Bild von sich, damit Google Sie zuordnen kann. Laden Sie eine Kopie über das Feld "Dateien auswählen" hoch.
Im nächsten Schritt tragen Sie die genaue Webadresse der Seite ein, die Sie aus den Suchergebnissen entfernen lassen möchten. Kopieren Sie diese aus der Adressleiste Ihres Browsers. Anschliessend müssen Sie möglichst detailliert begründen, warum dieses Suchergebnis "irrelevant, veraltet oder anderweitig gegenstandslos ist".
Wird dieses Feld offengelassen, bearbeitete Google den Antrag nicht. Geht es um mehrere Seiten, ergänzen Sie weitere Einträge über das Feld "Neue Gruppe hinzufügen". Tippen Sie ausserdem Ihren Namen ein, so wie Sie ihn bei der Google-Suche eingegeben haben.
Anschliessend aktivieren Sie mit einem Klick die Kontrollkästchen zum Datenschutz und um zu bestätigen, dass all Ihre Angaben im Antrag richtig sind. Sie müssen den Antrag nun noch "unterschreiben", indem Sie Ihren Namen erneut eintippen und das aktuelle Datum eintragen. Klicken Sie dann auf "Senden".
Google verspricht nicht, die Anträge innerhalb einer bestimmten Frist zu bearbeiten – es kann also dauern, bis Sie etwas hören.
Was passiert wenn Google den Antrag ablehnt?
Aber was, wenn das Unternehmen den Antrag auf Löschung ablehnt? Dann kann der Betroffene sich an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als zuständige Aufsichtsbehörde wenden, wie Experte Stefan Vukusic erklärt.
"Kommt die Behörde bei einer Abwägung zu dem Ergebnis, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt, wird die Behörde an Google herantreten und das Unternehmen zur Löschung aus dem Suchindex auffordern", erklärt der Jurist.
Findet die Behörde das Löschbegehren nicht gerechtfertigt, bleibt dem Betroffenen weiterhin die Möglichkeit, gegen Google zu klagen.
Doch selbst wenn Google den Link zu einer Seite löscht, die Ihnen nicht passt: Zwar taucht diese dann nicht mehr auf, wenn jemand nach Ihrem Namen sucht. Der Eintrag oder die Seite selbst sind damit aber nicht aus dem Internet verschwunden, denn Google kann lediglich das Suchergebnis beeinflussen. Einzige Lösung: Sie können den Betreiber der Seite bitten, den Eintrag oder das Foto zu löschen.
Das Social-Media-Profil erscheint bei Google – was tun?
Leichter haben Sie es mit Social-Media-Profilen: Hier beeinflussen Sie selbst, was bei Google auftaucht oder nicht. Das erledigen Sie über die Privatsphäre-Einstellungen im jeweiligen Netzwerk.
Bei Facebook klicken Sie im Browser oben rechts auf das Dreieck und wählen Sie im Aufklappmenü die "Einstellungen". Links im Menü klicken Sie auf "Privatsphäre".
Auf der folgenden Seite steht unten der Punkt "Möchtest du, dass Suchmaschinen ausserhalb von Facebook dein Profil anzeigen?". Steht dort "Ja", klicken Sie auf Bearbeiten und entfernen den Haken. Aber Achtung: Wenn jemand bei Facebook nach Ihrem Namen sucht, ist Ihr Profil dennoch zu finden – mit allen Einträgen, die Sie "öffentlich" gepostet haben.
Diese erkennen Sie am Weltkugel-Symbol neben der Statusmeldung. Über den Menüpunkt "Vergangene Beiträge einschränken" in den Einstellungen unter "Privatsphäre" stellen Sie auf einen Schlag alle alten Posts so um, dass Sie nur noch von Freunden gesehen werden können.
Ihr Xing-Profil verbergen Sie bei Google, indem Sie auf das Zahnrad oben rechts klicken. Wählen Sie "Einstellungen" und "Privatsphäre" sowie "Ihr Profil". Auf der folgenden Seite klicken Sie auf "Auffindbarkeit". Nun entfernen Sie das Häkchen neben "Mein Profil darf über Suchmaschinen auffindbar sein".
Ihren Instagram-Account können Sie auf "privat" stellen. Dann sehen nur Nutzer, denen Sie das explizit erlauben, Ihre Beiträge, und auch Google zeigt Ihr Profil nicht mehr an. Das erledigen Sie in den "Einstellungen" der App unter "Privates Konto".
Verwendete Quellen:
- Google-Webseite "Antragsformular zur Entfernung personenbezogener Daten"
- Europäischer Gerichtshof, PDF zum Urteil gegen Google
- Googles Transparenzbericht
- Stefan Vukusic, Jurist und Datenschutzexperte bei der Firma Intersoft Consulting Services
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