Berlin (dpa/tmn) - Wenn Geräteakkus brandgefährlich sind oder Netzteile Stromschläge austeilen, wird auf höchster Ebene davor gewarnt: Rapid Exchange of Information System ( RAPEX) nennt sich das EU-Schnellwarnsystem für alle Produkte ausser Lebensmitteln und Medikamenten.

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Die Warnungen sind auf Englisch. Aber über alles, was deutschen Verbrauchern bedrohlich werden könnte, informiert unter Rueckrufe.de auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Nahrungsmittel und Medizin inklusive.

Jedes Jahr werden dort rund 200 Produkte gelistet, dabei dominieren Lebensmittel. Die BAuA informiert die europäischen Partner, falls den Behörden hier kritische Produkte aus deutscher Produktion auffallen, wie die Behörde erklärt. Allerdings seien RAPEX oder Rueckrufe.de vergleichsweise unbekannt. Somit bleibt ein grosses Risiko, dass Warnungen Käufer gefährlicher Produkte nicht erreichen - anders als etwa bei Auto-Rückrufen.

Hier ermittelt das Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeughalter und schreibt sie an. Teils kontaktiert der Hersteller den Autokäufer auch selbst. Bei den meisten technischen Geräten sind die Käufer aber sowohl dem Händler als auch dem Hersteller unbekannt. Bleibt also nur der regelmässige Blick auf die Behördenseiten - oder in die Info-Datenbanken privater Anbieter.

Mit Produktwarnung.eu unterhält etwa Oliver Barthel seit 2015 eine solche Seite. Seine Motivation: "Viele der beanstandeten Produktwarnungen werden nicht oder mit massiven Verspätungen veröffentlicht", kritisiert er die Behörden-Datenbanken. Die Warnungen für seine Seite erhalte er nicht nur von öffentlicher Hand, sondern auch direkt von Herstellern sowie von Besuchern seiner Seite.

CE-Zeichen
Das CE-Zeichen dürfen Hersteller ohne Prüfung durch Dritte aufdrucken. Mit dieser Selbstauskunft bestätigen sie, dass ihr Produkt den EU-Sicherheitsbestimmungen entspricht. © dpa / Robert Günther/dpa-tmn

Aber das grundlegende Problem bleibt: Keine Behörde und keine private Seite kann Anspruch auf umfassende Information erheben. Insofern lohnt es, sich stets auf mehreren Seiten umzusehen - und auch in Geschäften die Augen nach Warn-Aushängen offen zu halten. Wer selbst gefährliche Mängel an einem Produkt feststellt, kann Hinweise an die Marktüberwachungsbehörden weitergeben. Die jeweils zuständige Behörde sowie eine Möglichkeit zur Online-Meldung finden sich der BAuA zufolge auf der Seite des EU-Marktüberwachungssystems ICSMS.

Das Risiko schwerer Schäden bis hin zu Bränden durch mangelhafte Geräte ist keineswegs theoretisch. Jeder dritte untersuchte Brand habe eine elektrotechnische Ursache, sagt Hans-Hermann Drews vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS). Das könne etwa die unscheinbare Steckdosenleiste sein: "Bei einem Kontaktfehler innerhalb des Gerätes kann es zur Erwärmung an der entsprechenden Stelle kommen und zur Entzündung von brennbaren Stoffen." Ob Smartphones, Laptops oder E-Bikes: Immer häufiger tauchen in der IFS-Statistik Geräte mit Lithium-Akku oder Ersatzakkus von Drittherstellern auf.

Stellen Hersteller einen Mangel fest, müssen sie ihr Produkt umgehend zurückrufen. Verbraucher sollten dann schnell handeln: Denn weist der Hersteller nach, dass er über die einschlägigen Internetseiten sowie über die Händler informiert hat, kann das Risiko im Schadenfall beim Nutzer liegen, warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Und Rückrufaktionen können auch Aufwand und Ärger für den Kunden bedeuten, so der vzbv. Nicht alle Hersteller nähmen gefährliche Produkt einfach zurück und liessen durch den Händler den vollen Kaufpreis erstatten. Manche bieten einen Ersatzartikel, eine Reparatur oder eine Gutschrift an. Bei einem Defekt innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist sei das ähnlich: Der Verkäufer könne Ersatz anbieten oder eine Reparatur. Bestehe der Mangel auch nach der zweiten Reparatur, könne der Käufer sein Geld zurückfordern. Eine Gutschrift muss er den Angaben nach nicht akzeptieren. Keinesfalls aber sollte er mangelhafte Produkte weiter benutzen.

Hans-Hermann Drews
Dr. Hans-Hermann Drews ist Geschäftsführer des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS). © dpa / Pat Scheidemann/www.ifs-ev.org/dpa-tmn

Prüfzeichen und Produktsicherheit

Produktsicherheit beginnt bereits auf der Verpackung: Darauf sollten Name und Adresse des Herstellers sowie der Gerätetyp zu finden sein. Ebenso sollten dem Gerät etwaige Warnungen und die Betriebsanleitung in deutscher Sprache beiliegen. Auch wenn laut der Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) immer mehr Produkte "Made in Germany" von Rückrufen betroffen seien, sollte man bei Online-Händlern mit Standort im Ausland besonders vorsichtig sein. Die Qualitätskontrolle sei hier oft lückenhaft.

Es gibt Prüfzeichen, die Anhaltspunkte für die Produktsicherheit sein können - etwa das GS-Siegel für geprüfte Qualität. Es wird nach einem freiwilligen Test der Hersteller vergeben. Einen guten Ruf geniesst bei technischen Produkten auch das VDE-Prüfzeichen des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik. Das CE-Zeichen hingegen dürfen die Hersteller ganz ohne Prüfung aufdrucken. Mit dieser Selbstauskunft bestätigen sie, dass ihr Produkt den EU-Sicherheitsbestimmungen entspricht.  © dpa

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