Berlin (dpa/tmn) - Alle wichtigen Punkte eines Telefonvertrags auf einen Blick? Ohne Kleingedrucktes in Hellgrau auf Weiss? Ab dem 1. Juni soll genau das möglich sein.

Mehr zum Thema Digitales

Nach den neuen Regeln müssen Anbieter wichtige Rahmendaten zu ihrem Festnetz- oder Mobilfunkvertrag auf einem Formblatt auflisten - dem Produktinformationsblatt. Darauf weist die "Finanztest" hin (Ausgabe 6/2017).

Dazu gehören Angaben wie Vertragslaufzeit, Tarif-Optionen und - ganz wichtig - Informationen zu Kündigungsfristen. Auch Angaben zur maximalen Datenübertragungsgeschwindigkeit sind aufgelistet. Und zwar über Download und Upload von Daten. Gibt es ein monatliches Datenvolumen, muss auch die Geschwindigkeit nach Erreichen der Drosselungsgrenze angegeben sein, ebenso wie Dienste, deren Datenverbrauch nicht vom Monatsvolumen abgezogen wird.

Möglich macht das die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich. Dieses Regelwerk wurde 2016 vom Bundestag beschlossen und tritt am 1. Juni in Kraft. Die Verordnung soll es Verbrauchern erleichtern, unterschiedliche Verträge zu vergleichen und einfacher zu kündigen. Bislang schreiben Mobilfunkanbieter wichtige Details ihrer Tarife gern ins Kleingedruckte, wo man sie sich erst mühsam zusammensuchen muss.

Bestandskunden profitieren von der neuen Verpflichtung für Mobilfunkanbieter erst später. Ab Dezember 2017 müssen auch in laufenden Verträgen in der Monatsrechnung die Kündigungsfristen aufgeführt werden.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.