Meschede (dpa/tmn) - Glückslose, Versicherungen, Abonnements, Reisen: Unerwünschte Telefonwerbung ist abwechslungsreich. Eines haben alle diese Werbeanrufe aber gemein: Ohne ausdrückliche Einwilligung des Anschlussinhabers sind sie verboten, erklärt die zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA).
Bei Verstössen drohen den Anrufern Bussgelder von bis zu 300 000 Euro. Rufen die Werber ohne angezeigte Rufnummer an, kann das 100 000 Euro kosten. Wer unerlaubt angerufen wird, kann sich darüber bei der BNetzA beschweren. Und das geht so:
- Anzeige: Auf der Webseite gibt es die zur Beschwerde nötigen Musterschreiben. Wer lieber elektronisch anzeigen möchte, findet dort ausserdem ein einfaches Online-Formular, das beim Aufsetzen der Beschwerde hilft.
- Daten: Für die Anzeige wichtig sind einige persönliche Daten des Anschlussinhabers. Das sind Name, Adresse, Datum und Uhrzeit des Anrufs sowie - wenn möglich - die auf dem Telefondisplay angezeigte Rufnummer des Anrufers.
- Werber: Wichtig sind Angaben dazu, wer der Anrufer oder das werbende Unternehmen ist sowie für welche Dienstleistungen oder Produkte geworben wurde.
- Einwilligung: Betroffene sollten sich fragen: Wurde im Voraus zugestimmt, Werbeanrufe zu erhalten? Und falls solch eine Einwilligung widerrufen wurde: Kommen dennoch weitere Anrufe?
- Protokoll: Laut der BNetzA ist auch eine möglichst detaillierte Beschreibung des Gesprächs nötig. Ausserdem sollten - falls vorhanden - Beweismittel wie mögliche Vertragsunterlagen, Prospekte oder auf das Telefonat folgender Schriftverkehr weitergeleitet werden.
- Wie melden: Die Beschwerde kann entweder formlos per Brief an die BNetzA, Nördeltstrasse 4, 59872 Meschede, per Fax (06321/934111) oder per E-Mail (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) verschickt werden. Oder man nutzt das Formular auf der Webseite. © dpa
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