Bonn (dpa/tmn) - Werbeanrufe sind verboten, wenn man sie dem anrufenden Unternehmen nicht ausdrücklich erlaubt hat - und zwar schon vor dem Telefonat. Auch der Versuch, das Einverständnis gleich zu Beginn eines Gesprächs einzuholen, ist unzulässig.

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Verbraucher, die trotzdem telefonisch mit Werbung belästigt werden, können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Im Jahr 2016 hat die Behörde nach eigene Angaben bereits Bussgelder in Höhe von insgesamt rund 500 000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung (Cold Calls) verhängt - zuletzt eines in Höhe von 150 000 Euro gegen ein Unternehmen, das mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen für Tiernahrung warb.

Für eine Beschwerde benötigt die Bundesnetzagentur präzise Angaben. Betroffene sollten sich merken, was im Anruf beworben wird, und vor allem die Telefonnummer des Anrufers notieren. Auch die Art und Weise der Gesprächsführung ist relevant, weil sie sich auf die Höhe eines Bussgeldes auswirken kann. Beschwerden sind per E-Mail, Online-Formular oder auch postalisch per Formular-Ausdruck möglich.  © dpa

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