Videos im Netz: Das Nutzungsrecht für kurze Video-Ausschnitte soll sich nun ändern. Man möchte eine pauschale gesetzliche Erlaubnis einführen, wonach künftig Bagatellnutzungen pauschal erlaubt sein sollen.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors / der Autorin dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

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Das Internet lebt vom Austausch von Fotos, Cartoons und Videos über Dienste wie WhatsApp, TikTok, YouTube & Co. Die meisten dieser Inhalte sind schöpferische Leistungen, also Werke. Sie geniessen als geistiges Eigentum ihrer privaten oder gewerblichen Urheber Schutz.

Die Verwendung durch Dritte ist grundsätzlich verboten, es sei denn, der Inhaber des Rechts oder ein Gesetz erlaubt die Nutzung. Liegt keine Erlaubnis vor, dann haftet nach aktuellem deutschem Recht der Nutzer, also derjenige, der den Inhalt im Netz hochlädt.

Das heisst im Klartext: Wer mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht ein Video usw. im Netz kopiert und weiterverbreitet, haftet für die entgangenen Lizenzgebühren, wenn er keine Erlaubnis hat. Eine wesentliche Ausnahme: Die Weiterverbreitung wird einem nicht öffentlichen Nutzerkreis zugeführt. Das ist etwa bei WhatsApp der Fall, nicht aber bei TikTok oder Twitter.

Lösung gegen den Uploadfilter

Plattformen wie YouTube, die an der Weiterverbreitung verdienen, sind bei der Haftung bislang fein raus, der Nutzer zahlt die Zeche. Weil der europäische Gesetzgeber das als ungerecht empfunden hat, hat er 2019 die Urheberrechtsrichtlinie geändert und die Haftung für die unerlaubte Verwendung vom Nutzer auf die Plattformen übertragen. Diese dürfen Inhalte nur ins Netz lassen, wenn sie eine Erlaubnis dafür vorweisen können. Anderenfalls zahlen sie für Rechtsverletzungen. Der Nutzer ist geschützt, weil ihn weder eine Prüfpflicht noch eine Haftung trifft.

Es kann allerdings passieren, dass ein hochzuladender Inhalt durch Uploadfilter zurückgewiesen wird, weil er im Netz nicht verbreitet werden darf. Damit es nicht dazu kommt, dass der Austausch durch Cartoons, Memes usw. unmöglich wird, hat sich das Justiz- und Verbraucherschutzministerium eine Lösung überlegt.

Bagetellnutzungen sollen pauschal erlaubt sein

Man möchte eine pauschale gesetzliche Erlaubnis einführen, wonach künftig Bagatellnutzungen pauschal erlaubt sein sollen.

Ein Video von bis zu 20 Sekunden Länge wäre dann frei. Das klingt mutig und praktisch, ist aber nicht interessengerecht. Die Lösung ist ungenau und dürfte für Unmut sorgen. Sie versagt zum Beispiel dann, wenn ein Musiker auch bei einem Stück von unter 20 Sekunden nicht für ein Wahlkampfvideo herhalten soll. Auch dann, wenn ein Werk schon vor Veröffentlichung gegen den Willen des Berechtigten verwendet werden soll, ist sie nicht fair. Gerechter und auch praktikabel ist es, in solchen Fällen eine konkrete Interessenabwägung vorzunehmen.

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