Berlin (dpa/tmn) - Wem durch den Vodafone-Netzausfall tatsächlich ein Schaden entstanden ist, kann diesen auch zivilrechtlich geltend machen. Bevor man aber juristische Schritte einleitet, sollte man erst einmal das Gespräch mit dem Unternehmen suchen.
Dort kann man den Sachverhalt detailliert schildern, rät Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband. "Ich kann mir vorstellen, dass Vodafone an der ein oder anderen Stelle kulant ist."
Es seien durchaus relevante Schadensfälle denkbar, so die Juristin: Der Selbstständige, dem ohne Internet ein Auftrag entgangen ist, der Privatmann, der bei Ebay seine Gebote oder Angebote nicht kontrollieren konnte, oder jemand, den in einer Vertragsangelegenheit ein wichtiger Telefonanruf nicht erreicht hat.
"Man muss die Kirche schon im Dorf lassen", schränkt Elbrecht aber ein. Forderungen, "nur weil jemand nicht googlen konnte für ein paar Stunden", hält die Verbraucherschützerin nicht für erfolgversprechend. Ohnehin gelte: "Ausfälle in diesem Bereich sind sehr überschaubar."
Vodafone selbst garantiert branchenüblich keine hundertprozentige Verfügbarkeit der Leistungen, sondern verspricht in den Geschäftsbedingungen nur "mindestens 98,5 Prozent im Jahresmittel". Ob so eine Klausel vor Gericht Bestand hätte, sei natürlich eine andere Frage, sagt Elbrecht. Die Grössenordnung der garantierten Verfügbarkeit klinge aber realistisch.
Von den Donnerstag aufgetretenen Internet- und Telefon-Störungen im Vodafone-Kabelnetz waren bundesweit zeitweise bis zu 1,8 Millionen Kunden betroffen. Schuld war dem Unternehmen zufolge ein Problem im Rechnerverbund in Frankfurt am Main und Berlin. Bis Freitagmittag waren noch 25 000 Kunden von den Ausfällen betroffen. © dpa
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