Bonn - Datenschutz ist Kinderschutz. Ausgehend von dieser Formel hat der Bundesdatenschutzbeauftragte neue Empfehlungen zum Datenschutz von Kindern veröffentlicht.
Eltern finden im Netz zwölf beispielhafte Fragen aus verschiedenen Bereichen, zu denen die Behörde (BfDI) dann Empfehlungen zum Datenschutz von Kids etwa bei Smartphones und sozialen Medien oder bei Games gibt.
Datenabfluss im Online-Game
Beispiel Online-Games: Gerade kostenlose Spiele sind für Kids sehr verlockend, betrügerische Angebote können sie aber noch nicht herausfiltern. Sie riskieren dabei, ungewollt persönliche Daten freizugeben.
So gehören Mailadresse oder Telefonnummer etwa nicht in Spiele-Chats. Und man sollte immer daran denken, dass Videos und Ton von anderen aufgezeichnet werden können, teils direkt im Spiel, aber auch innerhalb von Teamchats, die über Messenger wie Discord laufen. Stichwort: Cybermobbing.
Kuck mal, wer da spielt!
Kinder und Jugendliche können beim Spielen im Netz aber auch auf Gewalt oder sexuelle Inhalte stossen und auch selbst Opfer von Übergriffen Dritter werden.
Eltern müssen deshalb genau hinschauen, was und mit wem ihr Nachwuchs spielt, rät der BfDI. Ausserdem sollte man im Vorfeld gemeinsam mit den Kindern die Datenschutzeinstellungen von Konsolen, Spielen und Spieleplattformen wie Steam oder Gog durchgehen.
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