Nutzer von Windows 10 sollten die Datenschutzeinstellungen des neuen Betriebssystems überprüfen. Insbesondere bei allen, die von Vorgängerversionen per Expressinstallation auf Windows 10 wechseln oder gewechselt sind.

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Bei Windows 10 seien diese Einstellungen automatisch so festgelegt, dass Microsoft umfassend über das Nutzungsverhalten der Computeranwender informiert wird. Das erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW).

Zum Teil sei das zwar notwendig, damit neue Dienste wie der Sprachassistent Cortana arbeiten können. Als Nutzer sollte man aber abwägen, ob diese neue Sprachsteuerung so viele Vorteile bringt, dass man den Datenversand dafür in Kauf nehmen möchte. Wer das Upgrade noch vor sich hat, sollte bei der Installation "Einstellungen anpassen" und nicht die Expressvariante wählen.

Beim Upgrade wird der Nutzer mit einer aus Sicht der Verbraucherschützer nur unzureichenden, nicht weiter hervorgehobenen Datenschutzklausel konfrontiert: Darin verlange das Unternehmen die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäss der seitenlangen Datenschutzerklärung, auf die in der Klausel verwiesen wird. Und ohne Zustimmung gebe es auch kein Upgrade.

Zudem kritisieren die Verbraucherschützer, dass der Nutzer in der Datenschutzerklärung nicht ausreichend informiert werde, in welche Datenerhebung und -nutzung er konkret einwilligt. Sie sei zu lang, zu unübersichtlich und zu unbestimmt. Nachdem sich Microsoft geweigert habe, wegen der Datenschutzklausel eine von der VZ NRW geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, habe man nun Klage vor dem Landgericht München I eingereicht (Az.: 12 O 909/16).  © dpa

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