Manchmal reicht ein winziger Moment der Unachtsamkeit - und schon hat sich der Nachwuchs verbrannt oder verbrüht. Wie schwer ist die Verletzung, wie sieht nun Erste Hilfe aus? Was Eltern wissen müssen:

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Vollgesogenen Stoff von der Haut entfernen

Schon Flüssigkeiten mit Temperaturen ab 40 Grad können Kinderhaut erheblich schädigen, warnt die Apothekerkammer Niedersachsen. Je länger die Haut Kontakt damit hat, desto grösser der Schaden. Daher gilt: Ist etwa ein Unfall mit heissem Tee passiert, müssen die nassen Kleidungsstücke - auch die Windel - schnell weg vom Körper des Kindes. Denn sie speichern die Hitze.

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Auch bei Verbrennungen sollten Eltern Kleidung und Schmuck von den verletzten Hautstellen entfernen. Kleben aber etwa Pullover oder Hose an der Wunde fest, sollten sie den Stoff nicht einfach abziehen - das kann die Verletzung verschlimmern, warnt die Apothekerkammer. Besser: mit einer Schere um den verklebten Stoff herumschneiden.

Überblick: Schwere von Brandverletzungen

Bei Brandverletzungen ist ärztliche Abklärung gefragt. Ob ein zeitnaher Besuch in der Kinderarztpraxis reicht oder das Kind in die Notaufnahme muss, hängt von der Schwere der Verletzung ab. Medizinerinnen und Mediziner teilen Brandverletzungen ist verschiedene Grade ein. Eltern, die sich unsicher sind, wählen am besten den Notruf 112. Eine Orientierung:

  • Verletzungen ersten Grades: Die Haut ist rot, trocken, geschwollen und schmerzt. Die Wunde ist geschlossen, es sind keine Brandblasen zu erkennen, so die Apothekerkammer.
  • Verletzungen zweiten Grades: Hier zeigen sich Brandblasen, die Schmerzen sind stärker. Es gibt eine Unterteilung: Während Verletzungen des Grades 2a innerhalb von 14 Tagen vollständig ohne Narben abheilen, reichen sie bei Grad 2b tiefer. Sie verheilen nur unter Narbenbildung und müssen meist operiert werden.
  • Verletzungen dritten Grades: Die Schädigung reicht dabei bis ins Unterhautgewebe. Die Haut ist vollständig zerstört, der Wundgrund ist ledrig bis verkohlt. Laut Paulinchen, der Initiative für brandverletzte Kinder, muss dann eine Hauttransplantation durchgeführt werden.

Verletzungen ab Grad 2 sollten bis zur medizinischen Versorgung am besten mit einem metallbeschichteten Stück Gaze oder einem nicht mit der Wunde verklebenden Schnellverband bedeckt werden, rät die Apothekerkammer Niedersachsen. Haben Eltern das nicht zur Hand, können sie ein fusselfreies Tuch locker auf die Brandwunde aufbringen.

Reicht Kühlen als Erste-Hilfe-Massnahme aus?

Bei Kindern im ersten Lebensjahr sollten Eltern das lieber lassen - es besteht die Gefahr, dass der Körper auskühlt. Ist der Nachwuchs älter, können Eltern laut Paulinchen für etwa 10 Minuten handwarmes Wasser (circa 20 Grad) über die Verletzungen laufen lassen.

Sind die Verletzungen allerdings grossflächig, betreffen mehr als 15 Prozent der Körperoberfläche, ist das der Initiative Paulinchen zufolge ebenfalls tabu - auch hier besteht die Gefahr, dass der Körper zu stark auskühlt.

Drei Behandlungs-Tipps für leichtere Brandverletzungen

  • Hausmittel wie Öl, Mehl, Honig oder Essig gehören laut Apothekerkammern nicht auf Brandwunden. Grund: Sie können Schaden anrichten und machen es Ärzten oft schwerer, die Wunde zu beurteilen.
  • Kühlende, wasserhaltige Gele und Lotionen lindern den Juckreiz und die Schmerzen. Vorsicht: Fetthaltige Salben sind erst einmal tabu. Dadurch entsteht ein luft- und wasserundurchlässiger Film auf der Haut, der die Hitze darunter verstärken kann.
  • Brandblasen nicht aufstechen: Dadurch können Keime in die Wunde gelangen und Infektionen auslösen. (dpa/bearbeitet von tar)
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