Aufregung um eine EU-Verordnung: Ab Dezember sollen Kuchenzutaten als Service für Allergiker aufgelistet werden. Das Entsetzen war gross, als bekannt wurde, dass davon auch der Verkauf bei Klassenfesten oder Vereinsaktionen betroffen sein soll. Müssen Privatleute bald eine Zutatenliste für den Kuchenverkauf im Schulhof liefern?
Für Betroffene ist es mehr als eine Lapalie: Lebensmittelunverträglichkeit kann tödlich enden. Also ist es wichtig, dass Allergiker wissen, wo zum Beispiel Eier, Nüsse, Milch oder Soja enthalten sind. Gewerbetreibende haben sich auf die entsprechende Gesetzeslage schon seit einiger Zeit vorbereitet. Jetzt stehen offenbar auch Privatleute vor einer grossen Herausforderung.
Die Umsetzung des europäischen Gesetzes liegt bei den Kommunen. Wie die EU-Vorschrift ausgestaltet wird, ist jedoch beispielsweise Ivo Lücke von der Stadt Bielefeld ein Rätsel, dem WDR sagte er: "Die Frage bleibt: Wie wird nachher die Information an den Kunden gebracht? Ist es ein Schild an der Ware? Ist es ein Aushang?"
Keine Zutatenlisten bei privaten Veranstaltungen
Damit hat sich dem "Westfalen-Blatt" zufolge der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Christian Haase (CDU) intensiver auseinandergesetzt. Er bat das zuständige Ministerium um Aufklärung. "Ich habe mir dazu vom Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigen lassen, dass private Veranstaltungen, darunter auch Feuerwehrfeste oder das Seniorencafé, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind", berichtete er der Zeitung. "Es werden keine Hindernisse für die meist ehrenamtlich organisierten Kuchenbuffets aufgebaut. Und wer gegen bestimmte Zutaten allergisch ist, sollte immer nachfragen." (cfl)
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