Heilbronn - Ob für die Impfung, die sportliche Aktivität oder die Vorsorgeuntersuchung: Viele gesetzliche Krankenkassen belohnen ihre Versicherten mit einer Geldprämie für gesundheitsförderliches Verhalten. Bonusprogramm oder Bonusmodell nennt sich das Angebot. Wer in diesem Jahr noch geförderte Massnahmen unternehmen möchte, sollte sich ranhalten. Wer schon Teile des Programms erfüllt hat, sollte den Nachweis fristgerecht einreichen.
Laut der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) endet die Frist zur Einreichung bei einigen Kassen entweder zum 31. Januar oder zum 31. März 2023. "Allerdings verschenken Krankenversicherte die Geldprämien oder Kostenzuschüsse aus dem Bonusprogramm ihrer Krankenkasse nach unseren Erfahrungen oft aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit", sagt GVI-Präsident Siegfried Karle. Darum sollten sich Versicherte bei Fragen zum Programm rechtzeitig an ihre Krankenkasse wenden.
Noch bis 2021 mussten Versicherte oftmals eine bestimmte Anzahl an gesundheitsfördernden Massnahmen absolvieren, um die Prämien oder Kostenzuschüsse überhaupt zu erhalten. Das sei aufgrund einer gesetzlichen Änderung nicht mehr der Fall, teilt die Organisation mit. Inzwischen werde jede Einzelmassnahme vergütet. © dpa
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