Heisses Backblech oder brennende Kerzen: Zu Weihnachten kann man sich leicht verbrennen. Was sofortige Linderung verschafft und wann der Rettungsdienst alarmiert werden sollte.

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Ein stimmungsvoller Kerzenschein gehört zu Weihnachten dazu - birgt aber auch ein gewisses Risiko. Und das ist nicht die einzige Gefahr, die an den Feiertagen für Verbrennungen sorgen kann. Hektik in der Küche beim Zubereiten des Weihnachtsbratens, der Raclettegrill oder die Flamme beim Fondue - da kann es schnell heiss und auch schmerzhaft werden. Hier kommen Tipps zur Behandlung von Brandwunden.

Erster, zweiter und dritter Grad - Sofortmassnahmen

Bei der Behandlung kommt es in erster Linie darauf an, wie schwer die Haut geschädigt wurde. Verbrennungen werden grundsätzlich in drei Grade unterteilt. Eine Verbrennung ersten Grades betrifft meist nur die obere Hautschicht und entsteht etwa bei kurzen Berührungen mit einer heissen Oberflache, etwa mit einem heissen Backblech. Sie ist durch Rötungen erkennbar. Auch bei Sonnenbrand spricht man von einer Verbrennung ersten Grades. Zur Schmerzlinderung kann die betroffene Stelle für etwa zehn Minuten unter kühlem, fliessendem Wasser gekühlt werden. Zu kaltes Wasser könnte die Haut und das betroffene Gewebe zusätzlich schädigen. Auch Eiswürfel oder Kühlkompressen sollten hier nicht verwendet werden.

Bei einer Verbrennung zweiten Grades ist neben der oberen Hautschicht auch die darunterliegende geschädigt. Solche Verbrennungen sind sehr schmerzhaft. Die Haut wird tiefrot und glänzend. Auch Blasenbildung ist möglich. Dabei ist es wichtig, diese nicht zu öffnen. So wird verhindert, dass Keime in die unteren Hautschichten gelangen und Infektionen auslösen. Verbrennungen zweiten Grades können durch Kontakt mit offenem Feuer oder durch Verbrühen mit sehr heissen Flüssigkeiten, wie etwa kochendem Wasser passieren. Auch hier kann eine erste Schmerzlinderung durch Kühlen helfen. Bei anhaltenden starken Schmerzen und Bläschenbildung sollte professionelle medizinische Hilfe zu Rate gezogen werden.

Wann Notarzt rufen?

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt, Verbrennungen generell bei einem Arzt abklären zu lassen. Bei grossflächigen und schwerwiegenden Verbrennungen dritten Grades sollte der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 alarmiert werden. Als Erste-Hilfe-Massnahme sollte die geschädigte Haut steril abgedeckt werden. Entsprechende Verbandsmittel gibt es etwa im Auto-Verbandskasten. Alternativ kann auch eine Frischhaltefolie verwendet werden.

Da es bei grossflächigen Verbrennungen auch zu Atem- und Kreislaufstörungen kommen kann, sollten Ersthelferinnen und Ersthelfer die Atmung der betroffenen Person beobachten, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Die Gefahr von Bränden ist zur Weihnachtszeit besonders hoch. Je trockener Baum, Adventskranz und andere Gestecke werden, desto höher die Gefahr. Rund 15.000 Mal brennt es laut dem "Feuerwehrmagazin" zur Weihnachtszeit in deutschen Wohnungen. (sv/spot)  © spot on news

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