Karlsruhe (dpa/tmn) - Patienten haben kein Recht, interne Unterlagen einer Klinik einzusehen. Denn diese gehören nicht zur Patientenakte, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (AZ: 7 U 202/16). Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im verhandelten Fall hatte sich eine Patientin mit einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung einer Darmoperation unterzogen. Später kam es zu Entzündungen im Bauch. Die Patienten vermutete, dass die Beschwerden durch mangelnde Hygiene im Krankenhaus ausgelöst worden sein könnten - und verklagte die Klinik.
Die Frau forderte die Herausgabe einer Liste mit den Namen von Ärzten und deren Qualifikation. Ausserdem wollte sie Genaueres über die Betriebsabläufe und Vorschriften in der Klinik wissen. Das Gericht entschied jedoch, dass die Frau lediglich einen Anspruch auf Einsicht in ihre eigenen Behandlungsunterlagen habe - und nicht in Dokumente, die die internen Betriebsabläufe des Krankenhauses betreffen. © dpa
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