Mars ruft millionenfach Schokoriegel zurück, weil in einem einzigen ein grosses Plastikteil gefunden wird. Wer über einen Rückruf entscheidet und diesen überwacht, was das kostet und wie häufig solche Fälle wirklich sind. Unsere Redaktion fragte beim Landesministerium für Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen nach.

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Mars, Snickers, Milky Way – millionenfach ruft der amerikanische Süsswarenhersteller Mars Incorporated Schokoriegel zurück.

Der Grund: Ein Plastikteil, das von der Verschlusskappe einer Leitung stammte, war in einem Riegel gefunden worden. Mars Niederlande gestand am Mittwoch den Fehler ein. Demnach sei ein Plastikdeckel mit einem Durchmesser von 15 Zentimeter beim Austauschen einer Leitung in den Produktionsprozess gelangt und zerkleinert worden.

Erstickungsgefahr für Kinder

Das zusammengepresste Stück wies spitze Kanten auf. Die Gefahr: Kinder könnten daran ersticken. Jetzt also der massenhafte Rückruf. Doch wie funktioniert dieser? Wann werden Produkte zurückgerufen und wer entscheidet darüber? Unsere Redaktion fragte beim Ministerium für Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen nach.

Wann müssen Unternehmen einen Rückruf machen?
Die Definition ist einfach und strikt zugleich: "Ein solcher Rückruf wird immer dann nötig, wenn Lebensmittelunternehmen Kenntnis davon erlangen, dass ein von ihnen hergestelltes, erzeugtes, importiertes oder verarbeitetes Lebensmittel die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht erfüllt", heisst es von der Behörde aus Düsseldorf.

Wer macht einen Rückruf, das Unternehmen oder der Staat?
Für einen Rückruf ist in der Regel der Lebensmittelunternehmer verantwortlich. Nur in Ausnahmefällen führe die zuständige Behörde einen Rückruf durch, erklärt das Landesministerium. Wann, ist detailliert geklärt. "Dies erfolgt nur dann, wenn sich der Lebensmittelunternehmer weigern würde oder eine Information sonst zu spät käme."

Entscheidet das Unternehmen selber über die Notwendigkeit eines Rückrufes oder gibt es hierfür staatliche Kriterien?
Der Lebensmittelunternehmer sei hier klar in der Verantwortung. Er habe für die Sicherheit eines Lebensmittels Sorge zu tragen. Dies sei rechtlich vorgegeben. Das Ministerium weiter: "Erkennt er, dass die Lebensmittelsicherheit nicht gegeben ist oder es gesundheitsschädlich für den Verbraucher sein kann, hat er entsprechende Massnahmen einzuleiten." Die Verbraucherschutzministerien wiederum überwachen den Rückruf.

Was droht, wenn sich ein Rückruf als wahr oder falsch herausstellt?
Der Lebensmittelunternehmer trägt den Schaden. Wirtschaftliche Einbussen, schlimmsten Falls einen Imageschaden habe dieser zu befürchten, schildern die Verbraucherschützer und pochen dennoch darauf, dass es sich in solchen Fällen um vorsorgenden Verbraucherschutz handelt. Ergo: Besser so als dass etwas passiert.

Mit Kosten in welcher Grössenordnung ist das Ganze in der Regel verbunden?
Schwierig zu beziffern. Es hängt vom Produkt, dessen Kosten, der Krisenstrategie eines Unternehmers und der betroffenen Vertriebsmenge ab. Im Fall von Mars dürfte der Schaden in die Millionen gehen. Aus dem Werk, in dem der Fehler geschah, wurden allein vier Millionen Riegel in die Niederlande und darüber hinaus millionenfach in 59 Länder geliefert. "Die Kosten werden in die Millionen gehen", erklärte der Direktor des Unternehmens, Jack Tabbers. "Aber die Sicherheit der Verbraucher ist zurzeit wichtiger.”

Bekommen Verbraucher per se eine Entschädigung?
Auch hier liegt es ausschliesslich am Lebensmittelunternehmer. Entschädigungen werden nur von diesem gezahlt. Er muss aber nicht zwingend zahlen. "Ihm steht es frei, bei Rückgabe des betroffenen Produkts beispielsweise den Kaufpreis zu erstatten", heisst es vonseiten der Verbraucherschützer dazu.

Wie oft kommt so etwas vor, wie nun aktuell im Fall Mars geschehen?
Metallsplitter in Schnittkäse, Salmonellen in Gourmet-Salami, Scherben in Konservengläsern – Verunreinigungen oder gar gefährliche Gegenstände in Lebensmitteln sind vielfältig und häufiger als man denkt. Die Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit haben stets die aktuellsten Fälle unter dem Link www.lebensmittelwarnung.de ins Internet eingestellt.

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