• Es kann passieren, dass man auf ein bestimmtes Arzneimittel mit Nebenwirkungen reagiert.
  • Umso wichtiger ist es, diese zu melden.
  • Hier erfahren Sie, wo Sie Angaben zu Beschwerden nach der Einnahme von Medikamenten machen können.

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Juckreiz, Übelkeit oder Schmerzen können Nebenwirkungen sein, wenn man ein Medikament oder einen Impfstoff nicht gut verträgt. Wer betroffen ist, kann dies online melden - direkt bei den Behörden. Das ist vor allem wichtig, um über mögliche Risiken Bescheid zu wissen. Beschwerden können auf "nebenwirkungen.bund.de" gemeldet werden. Das trage dazu bei, dass Risikosignale früh erkannt und Patienten bei Bedarf geschützt werden könnten, teilt das Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel (BfArM) mit.

So lassen sich Nebenwirkungen erkennen

Ein Problem sei, dass viele Betroffene oder deren Angehörige beobachtete Reaktionen nach der Einnahme eines Medikaments häufig der Grunderkrankung zuschreiben. Viele Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen bleiben deshalb unerkannt.

Die Meldung könne aber keinen Arztbesuch ersetzen. Nur die Medizinerin oder der Mediziner kann abschätzen, was mit Blick auf die Anwendung des Medikaments zu tun ist. Zum Beispiel, ob es abgesetzt oder die Dosis gesenkt werden sollte. Wer Arztbriefe oder Krankenhausberichte daheim hat, sollte diese ruhig der Meldung anhängen, empfiehlt das BfArM. Die medizinischen Hintergründe und Beurteilungen stellten eine wichtige Informationsquelle dar.

Die Meldungen auf dem Portal landen entweder beim BfArM oder dem Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Bundesoberbehörde für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. (spot/dpa)

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