Schweizer Krankenkassen bieten ihren Versicherten, die sich überwachen lassen, einen Rabatt. Wer sich bereit erklärt, Gesundheits-Überwachungsgeräte zu tragen, erhält eine Prämienreduktion. Allen Datenschutz-Bedenken zum Trotz lassen sich laut einer Recherche der "NZZ am Sonntag" immer mehr Versicherte darauf ein.
Bisher bieten in der Schweiz zwei Krankenversicherer – CSS und Swica – ihren Kunden Prämienreduktionen an, wenn diese ihre körperlichen Aktivitäten von tragbaren Geräten überwachen lassen.
Das Programm "myStep" der CSS, das erst Anfang Juli gestartet wurde, bietet den Versicherten eine Prämienreduktion von 40 Rappen pro Tag, wenn das tragbare Überwachungsgerät mindestens 10'000 Schritte zählt.
2.800 angemeldete Kunden
"Bisher haben sich in so kurzer Zeit rund 2.800 unserer Kunden dafür angemeldet. Wir betrachten das Ergebnis als einen Erfolg", sagt CSS-Sprecherin Nina Mayer gegenüber swissinfo.ch.
Auch Swica bietet mit dem "Benevita Plan" Prämienverbilligungen, wenn die Kunden bestimmte Fitnessziele erreichen. Bei diesem Bonusprogramm werden die Daten von den Bewegungen der Kunden per Handy oder Fitnessarmband erfasst und auf die Online-Plattform geleitet. Technisch unterstützt wird das Angebot vom Schweizer Telekommunikationskonzern Swisscom.
Angebote dürfen nur für Zusatzversicherungen gelten
"Mit der zunehmenden Digitalisierung sind gewisse Entwicklungen, wie zum Beispiel die Einführung von Fahrerrecordern [Blackbox] in Autos vor ein paar Jahren, unvermeidlich geworden", sagt Sabine Alder vom Schweizerischen Versicherungsverband.
Das Solidaritätsprinzip verbietet zwar den Austausch von Gesundheitsdaten gegen Prämienrabatte, aber nur in der obligatorischen Krankenversicherung. Im Bereich der Zusatzversicherung sind die Krankenkassen frei, solche Angebote zu machen. Trotzdem werfen die Angebote Fragen zum Datenschutz auf, weil die Geräte auch Informationen über Herzrhythmus, Blutdruck oder Schlafverhalten erfassen.
Daten sind besser geschützt als bei Apple oder Google
"Viele Konsumenten in der Schweiz geben personenbezogene Daten gegenüber Firmen wie Google oder Apple preis. Bei Schweizer Versicherungsgesellschaften sind sie besser geschützt, weil diese dem schweizerischen Datenschutzgesetz unterstellt sind", sagt Christophe Kaempf vom Krankenkassenverband Santésuisse.
In der Herbstsession wird das Schweizer Parlament über eine Revision des Datenschutzgesetzes debattieren. Ob sich die Räte dabei für Änderungen entscheiden, die solche Rabattangebote erschweren oder erleichtern, wird sich weisen.
© swissinfo.ch
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