Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Menschen auf ihre Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt verzichtet. Doch was bedeutet das für das Bonusheft der Krankenkassen?
Der Vorsorgetermin beim Zahnarzt ist bei vielen aufgrund der Coronakrise unter den Tisch gefallen. Das kann allerdings Auswirkungen auf das Bonusheft der Krankenkassen haben.
Kinder verlieren ihren Bonusanspruch nicht
Kinder und Jugendliche, die im ersten Halbjahr keine Vorsorgeuntersuchung aufgrund der Coronakrise wahrnehmen konnten, verlieren anch Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ihren Bonusanspruch nicht. Eine Empfehlung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) an dessen Mitgliedskassen, solle dies sicherstellen.
KZBV und GKV-Spitzenverband seien sich einig, dass unter 18-jährige gesetzlich Krankenversicherte bei ihrem nächsten Praxisbesuch einen entsprechenden Eintrag in ihrem Bonusheft erhalten.
Für Erwachsene gilt die Regelung nicht
Für Erwachsene greift diese Regelung nicht. Der Grund: Sie müssen ohnehin nur eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr wahrnehmen, um den Anspruch auf Zuschüsse nicht zu riskieren. Dieser Termin kann auch im Laufe des zweiten Halbjahres 2020 wahrgenommen werden. Kinder und Jugendliche dagegen brauchen zwei Bonusheft-Stempel pro Kalenderjahr.
Lückenloses Bonusheft bedeutet mehr Zuschüsse
Ist das Bonusheft über einen bestimmten Zeitraum lückenlos geführt, stehen bei einem möglichen Zahnersatz höhere Kassenzuschüsse zu - bei fünf Jahren sind es 20 Prozent mehr.
Virologen hatten während der Coronakrise empfohlen, nicht notwendige Zahnarztbesuche zu verschieben. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Verband medizinischer Fachberufe hatten Mitte Mai mitgeteilt, dass die Zahnarztpraxen die Behandlungen wieder in vollem Umfang anböten. (spot/dpa)
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