In der Nacht auf Sonntag, den 27. Oktober, wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt. Was gilt dann bei Medikamenten, die man jeden Tag um die gleiche Uhrzeit einnehmen sollte? Eine Apothekerin liefert die Antwort.

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In der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt. Für einige kommt da die Frage auf: Muss ich etwas beachten bei Medikamenten, die ich immer zur gleichen Uhrzeit einnehmen soll? Ursula Sellerberg, Apothekerin und stellvertretende Pressesprecherin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, gibt Antworten.

Diese Änderung toleriert der Körper gut

Grundsätzlich gilt: Wie der Körper mit Änderungen des Tagesrhythmus umgeht, sieht man beim Jetlag, also beim Überschreiten von Zeitzonen, erklärt die Apothekerin. In der Regel werden zwei Stunden vom Körper gut toleriert.

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Die Zeitumstellung, die nur eine Stunde Verschiebung bringt, sollte also zu keinen Problemen mit Medikamenten führen. Man kann der bewährten Uhrzeit für die Einnahme auch in der Winterzeit treu bleiben. Aber im Zweifel sollte man sich in der Apotheke beraten lassen.

Es gibt jedoch Ausnahmefälle

Dennoch gibt es mögliche Ausnahmefälle. Etwa, wenn man ein Antibiotikum mehrmals am Tag zu festen Uhrzeiten einnehmen soll, damit ein gleichmässiger Wirkstoffspiegel erhalten bleibt. Hier könnte die Zeitumstellung – also eine Stunde mehr zwischen zwei Einnahmen – die Wirkung beeinflussen, sagt Ursula Sellerberg. Es kann in Sonderfällen empfehlenswert sein, sich bei der Einnahme weiterhin an die Sommerzeit zu halten. Antibiotika werden in der Regel nur kurzfristig eingenommen.

Im Gegensatz dazu gibt es auch Medikamente, die zwar an den eigenen Tagesrhythmus gebunden sind, aber nicht an feste Uhrzeiten. Insulin zum Beispiel ist meist an die Essenszeit geknüpft und wird deswegen von der Zeitumstellung nicht beeinflusst.

Generell hat Sellerberg einen Tipp, wenn es um die Einnahme von Medikamenten geht: "Lassen Sie sich in der Apotheke individuell beraten." (dpa/bearbeitet von mak)

Redaktioneller Hinweis

  • Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine persönliche Beratung und Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt.
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