• Das Gesetz gibt vor, wie Verheiratete Vermögen und Unterhalt bei einer Scheidung aufteilen müssen.
  • Das passt nicht zu allen Lebensentwürfen. Paare können mit einem Ehevertrag andere Vereinbarungen treffen.
  • Der Vertrag kann auch nach der Hochzeit geschlossen werden. Wer einen hat, sollte regelmässig prüfen, ob er noch zum Leben passt.

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Das Aufgebot ist bestellt, ein Raum gebucht und die Hochzeitseinladungen verschickt. Jetzt fehlt nur noch der Termin beim Notar, um einen Ehevertrag zu schliessen. "Immer häufiger kümmern sich Paare tatsächlich noch vor der Hochzeit um einen Vertrag. Das Bewusstsein dafür ist gestiegen, dass so etwas in vielen Ehen sinnvoll ist", berichtet Christiane Warnke, Rechtsanwältin in Zorneding.

Ehe ist Zugewinngemeinschaft

Das Ziel ist, mit einem Ehevertrag für den Fall einer Scheidung eine andere Regelung zur Aufteilung des Vermögens zu finden, als der Staat sie im Bürgerlichen Gesetzbuch festlegt. Mit der Unterschrift auf der Eheurkunde im Standesamt gilt sonst für ein Hochzeitspaar nämlich die Zugewinngemeinschaft.

Dabei gehört nach der Heirat nicht das gesamte Vermögen der Partner beiden gemeinsam. Sollte es zu einer Scheidung kommen, muss aber derjenige, der nach der Hochzeit mehr hinzugewonnen hat, die Hälfte der Differenz abtreten.

Wer am Anfang des gemeinsamen Lebens nicht gleich über eine mögliche Trennung nachdenken wollte, kann das später nachholen. Auch während der Ehe lässt sich noch vertraglich regeln, wie im Fall der Fälle Vermögen und Unterhalt aufgeteilt werden sollen. Oftmals können Paare nach ein paar Jahren sogar besser einschätzen, welche Vereinbarungen zu ihrem Lebensentwurf passen.

"Sie sollten sich auch regelmässig anschauen, ob der Vertrag so noch funktioniert. Hat sich beispielsweise eine Karriere oder die Familienplanung ganz anders ergeben als gedacht, ist es oft sinnvoll, die Regelungen anzupassen", sagt Warnke.

Für wen ein Vertrag besonders sinnvoll ist

Im ersten Schritt müssen Paare sich aber erstmal erkundigen, was die gesetzliche Zugewinngemeinschaft für ihren Lebensentwurf eigentlich bedeutet. Manche werden dann feststellen, dass sie nicht die beste Lösung für sie ist.

Es gebe drei Lebenssituationen, in denen ein Ehevertrag besonders sinnvoll sei, berichtet Warnke: "Etwa wenn sich ein Partner länger als drei Jahre hauptsächlich um die Kinder kümmern möchte. Auch falls grosse Erbschaften oder Schenkungen zu erwarten sind oder wenn ein Unternehmer heiratet." Das Einkommen während der Ehe, Unterhaltsansprüche, mögliche Erbschaften, Rentenansprüche und die Wertsteigerung von Immobilien – all das muss dann auf den Prüfstand.

Für den Ehevertrag gibt es keinen Standard-Entwurf. Jedes Paar muss einen eigenen Weg finden, wie die gesetzliche Regelung abgeändert oder sogar ersetzt werden soll. "Nehmen wir den klassischen Lebensentwurf, wo die Frau beruflich wegen der Kinder zurücksteckt. Sie hat dadurch weniger Einkommen und später weniger Rente. Wenn die Familie es sich leisten kann, könnte man im Vertrag festlegen, dass der Mann ihre Rente dafür aufstocken muss", berichtet die Anwältin. Eine andere Möglichkeit wäre, die Unterhalsregeln anzupassen. Dass etwa der Partner, der sich nach einer Scheidung um die Kinder kümmert, länger Anspruch auf Zahlungen hat als es das Gesetz vorsieht.

Wertsteigerungen zählen zum Vermögen

Bringt Braut oder Bräutigam Immobilien mit in die Ehe oder erbt währenddessen ein Haus, bleibt das auch nach einer Trennung in dessen Besitz. Allerdings müsste er oder sie in einer Zugewinngemeinschaft die Wertsteigerung der Immobilie mit dem Ex-Partner teilen.

Gerade in Grossstädten, wo die Immobilienpreise rasant steigen, kann es schwierig werden, das Geld dafür zusammen zu bekommen. "Es ist möglich, so eine Wertsteigerung vom Vermögensausgleich auszunehmen. Oder das Paar entscheidet sich, dass der Wertausgleich mit den Ehejahren steigt. Schliesslich stecken beide häufig auch Arbeit in das Haus rein", sagt Warnke.

Achtung bei Rentenpunkten

Auch von den während der Ehe gesammelten Rentenansprüchen wird bei Scheidung durch den Versorgungsausgleich jeweils die Hälfte an den anderen Ehepartner übertragen. Die Anwältin berichtet von einem Paar, der Mann ist selbstständig und sorgt vor allem mit Immobilien für sein Alter vor. Die Frau ist angestellt, zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Weil Immobilien vor dem Gesetz nicht als Altersvorsorge zählen, müsste die Frau ohne Ehevertrag bei einer Scheidung die Hälfte ihrer gesammelten Rentenansprüche an den Ehemann abtreten – obwohl er doch eigentlich selber gut vorgesorgt hat. Gleiches gilt bei Paaren, wo einer zum Beispiel mit Aktien für die Rente spart.

Steht der Entschluss zu einem Ehevertrag, müssen Paare zu einem Notar gehen. Er berät zu Vor- und Nachteilen ihrer Vorstellungen, erstellt einen Vertragsentwurf und beglaubigt das Dokument. Eine tiefergehende Beratung, welche Varianten möglich sind, gibt es allerdings nur beim Anwalt. Nicht alles, worauf sich Ehepaare einigen, ist übrigens zulässig. Wird etwa ein Partner einseitig benachteiligt, kann der Vertrag sittenwidrig sein und ist damit nicht mehr gültig.

Über die Expertin: Christiane Warnke ist Rechtsanwältin für Familien- und Vertragsrecht mit eigener Kanzlei in Zorneding bei München. Sie engagiert sich ausserdem ehrenamtlich für den Frauennotruf.

Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Christiane Warnke, Rechtsanwältin für Familien- und Vertragsrecht.
  • Pressemitteilung Selzer Reiff Notare: Warum ein Ehevertrag auch gerade nach der Hochzeit noch sinnvoll ist (6. Juli 2020).
  • Finanztip.de: "In guten Zeiten eine mögliche Trennung regeln".
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Das Eherecht (Februar 2020).
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