- Eine neue Infektionswelle soll durch eine Einreise-Testpflicht verzögert werden.
- Ein Entwurf wurde offenbar schon jetzt vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitet.
- Was sich ab 1. August für Reisende ändern soll.
Die vorgesehene generelle Testpflicht bei Einreisen nach Deutschland soll nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums eine neue raschere Corona-Ausbereitung bremsen.
Es sei notwendig, "die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können", heisst es in einem Verordnungsentwurf aus dem Ministerium, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. "Die nach aktuellen Prognosen zu erwartende nächste Welle an hohen Infektionszahlen soll möglichst weit nach hinten verzögert werden."
Alle Einreisenden ab 12 Jahren brauchen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis
Der Referentenentwurf mit Stand von Mittwochabend wurde nach dpa-Informationen mit anderen Ressorts vorabgestimmt, darüber soll nun noch weiter beraten werden. Der Entwurf sieht ein Inkrafttreten der Verordnung am 1. August vor. Die Bundesregierung hatte den Starttermin der Neuregelung aber zuletzt offen gelassen und auf noch nötige interne Abstimmungen verwiesen.
Grundsätzlich sollen laut Entwurf künftig alle Einreisenden ab 12 Jahren über einen negativen Testnachweis, Genesenennachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen müssen - egal von wo und auf welchem Weg sie nach Deutschland kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein - Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen.
"Stichprobenhafte" Überprüfungen
Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei "stichprobenhaften" Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein. Reist man mit einem "Beförderer" wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen - so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.
Geplant sind dem Entwurf zufolge auch Änderungen bei der Einstufung von Regionen mit höherem Risiko. Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die bisherige Stufe eines "einfachen" Risikogebiets soll entfallen. (dpa/mbo)
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