Die Corona-Warn-App ist auf vielen Smartphones angekommen. Der Gesetzgeber setzt dabei auf freiwillige Installation. Aber dürfen Gastronomen ihren Gästen oder Arbeitgeber ihren Beschäftigten den Zutritt verweigern, wenn die App nicht eingerichtet ist?

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Rolf Schwartmann dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Mehr noch: Dürfte der Arbeitgeber Beschäftige anweisen, die App auf Privatgeräten zu installieren oder sie auf dem Diensthandy selbst installieren? Dadurch würde die freiwillige Warn-App faktisch in der konkreten Anwendung zur Zwangs-App.

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Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht warnt davor: "Da wir keine Gewähr dafür sehen, dass grundlegende datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden können, werden wir solche Zweckentfremdungen der Warn-App wenn nötig auch mit Geldbussen unterbinden", heisst es in einer Presserklärung.

Keine Zwangs-Apps aufgrund von Datenschutz

Die Begründung liefert der Datenschutz. Wer die Nutzung der App anordnen oder kontrollieren wolle, der müsse für diese Anwendung auch die datenschutzrechtliche Verantwortung übernehmen. Dafür fehle es aber an einer Rechtsgrundlage.

Rechtlichen Konstruktionen, die dem Zwang etwas Freiwilliges abgewinnen wollen, erteilen die Datenschützer aus Bayern eine gesonderte Absage. "Gesonderte Einwilligungen der Beschäftigten bzw. Kunden und Gäste können mangels hinreichender Freiwilligkeit keine belastbare datenschutzrechtliche Rechtfertigung vermitteln", heisst es in der Presserklärung. Zudem könnten zentrale Pflichten des Datenschutzrechts, etwa zur Information oder Dokumentation nicht wahrgenommen werden.

Lesen Sie hier: Die vollständige Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht.

Grünen-Chef Robert Habeck kritisiert Corona-Warn-App

Grünen-Chef Robert Habeck gibt zu Bedenken, dass die Warn-App nur auf neueren Smartphones läuft. "Dadurch lässt sie ausgerechnet Ältere oder Menschen mit wenig Geld aussen vor", so der Politiker. Zehn bis 20 Prozent der genutzten Handys erfüllen die Voraussetzungen nicht.

Corona-Warn-App überzeugt durch "Konzept der Freiwilligkeit"

Die klare Ansage aus Bayern bindet Aufsichtsbehörden in anderen Bundesländern nicht und sie kann gerichtlich überprüft werden. Die Argumentation hat aber datenschutzrechtlich und politisch einiges für sich.

Wenn der Staat auf Freiwilligkeit setzt, dann darf der Zwang zur Einführung der App nicht über Umwege kommen. Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht Michael Will bringt es auf den Punkt: "Das Projekt der Warn-App überzeugt durch guten Datenschutz und sein Konzept der Freiwilligkeit, Druck und falsche Anreize beschädigen es."

Lesen Sie auch: So funktioniert die Corona-Warn-App

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