- Die Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte und Genesene in der Corona-Pandemie sind gefallen.
- Eine entsprechende Verordnung trat am Sonntag in Kraft.
- Was bedeutet das? Ein Überblick.
Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und strenge Quarantäneregeln: Diese Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten in Deutschland für Geimpfte und Genesene seit Sonntag nicht mehr.
Die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Verordnung wurde am Samstag wie angekündigt im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit ab Mitternacht in Kraft. Was bedeutet das? Ein Überblick.
Welche Regeln gelten seit Sonntag für Geimpfte und Genesene?
Vollständig Geimpfte und genesene Menschen sind mit Inkrafttreten der Verordnung von den bislang geltenden Kontaktbeschränkungen befreit. Das bedeutet: Sie dürfen sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen mit anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen Geimpfte oder Genesene laut Verordnung künftig nicht dazu.
Für die beiden Gruppen gelten seit Sonntag die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mehr. Nach Reisen müssen vollständig Geimpfte und genesene Menschen nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne - etwa, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
Geimpfte und genesene Menschen werden zudem den Negativ-Getesteten gleichgestellt. Das heisst, sie müssen sich vor einem Friseurbesuch oder dem Termin-Shopping nicht mehr auf das Coronavirus testen lassen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten aber weiterhin.
Wer gilt als geimpft?
Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung - in der Regel nach der zweiten Impfspritze - mindestens 14 Tage vergangen sind. Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können.
Wie lange der Impfschutz anhält, lässt sich bislang nicht sagen. Dass später zusätzliche Impfungen nötig sein könnten - etwa wegen weiterer Virus-Varianten - ist nicht ausgeschlossen.
Wer gilt als genesen?
Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Menschen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinn der Verordnung nicht als genesen. Der Grund: Zwar bildet das Immunsystem entsprechende Antikörper aus, diese verschwinden aber nach einer gewissen Zeit wieder. Diesen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erwogen werden.
Gibt es nun eine Impfpflicht?
Nein, die Corona-Impfung ist freiwillig. Allerdings hofft die Bundesregierung, dass sich möglichst schnell viele Menschen impfen lassen. Kanzleramtsminister
Die AfD bezeichnete die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene bei der Debatte im Bundestag am Donnerstag hingegen als "Impfpflicht durch die Hintertür". Ungeimpfte würden diskriminiert und Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt, sagte der AfD-Abgeordnete Ulrich Oehme.
Wie geht es weiter?
Bis man weitgehend auf Massnahmen und Regeln verzichten könne, müsse der Anteil immuner Menschen in der Bevölkerung deutlich über 80 Prozent liegen, sagte der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI) Lothar Wieler am Freitag. Auch dann werde es noch Infektionen geben, aber keine Wellen. Er mahnte zu Vorsicht. "Zügig impfen, kontrolliert öffnen", sagte Wieler.
Angesichts weiter gesunkener Infektionszahlen warnte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor Sorglosigkeit und zu schnellen Öffnungen. Der Abwärtstrend bei den Infektionszahlen müsse verstetigt und ein Wiederanstieg verhindert werden. "Das geht aber nicht mit vorschnellen Lockerungen. Zu viele öffnen gerade ziemlich viel bei relativ hoher Ausgangsinzidenz", warnte Spahn. Lockerungen sollte es vorrangig draussen geben, etwa in der Gastronomie oder bei kulturellen Veranstaltungen und abgesichert mit Tests.
Den Start eines digitalen Impfausweises stellte er für den Sommer in Aussicht. Einen solchen Impfpass werde es in Deutschland "in der zweiten Hälfte des zweiten Quartals", also spätestens Ende Juni, geben. Das Dokument sei kompatibel mit den Standards der EU-Nachbarn. Der Impfpass auf Papier gelte aber weiterhin. (hub/dpa)
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