Kanzlerin und Ministerpräsidenten wollen über die Zukunft der harten Beschränkungen in der Corona-Krise beraten. Für die Kanzlerin dürften die weitreichende Empfehlungen der Leopoldina sehr wichtig sein. Wie weit gehen Bund und Länder bei möglichen schrittweisen Lockerungen?
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina empfiehlt, unter bestimmten Voraussetzungen so bald wie möglich zuerst Grundschulen und die Sekundarstufe I schrittweise zu öffnen.
In der am Montag veröffentlichten Stellungnahme der Wissenschaftler, die sich mit weiteren Schritten in der Corona-Pandemie beschäftigt, heisst es unter anderem zu den Voraussetzungen, die Infektionen müssten auf niedrigem Niveau stabilisiert und die bekannten Hygieneregeln eingehalten werden. Zudem sprechen sich die Experten für eine Masken-Pflicht etwa in Bussen und Bahnen aus.
Bundeskanzlerin
Lesen Sie auch: Alle Entwicklungen rund um das Coronavirus in unserem Live-Blog
Leopoldina: Öffnung nur unter bestimmten Bedingungen
In der Stellungnahme "Die Krise nachhaltig überwinden" sagen die Experten, dass auch viele weitere Teile des öffentlichen Lebens schrittweise unter bestimmten Voraussetzungen wieder normalisiert werden können.
Zunächst könnten etwa der Einzelhandel, das Gastgewerbe und Behörden öffnen. Aber auch private und dienstliche Reisen sowie gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Veranstaltungen könnten wieder stattfinden.
Hierfür müssten jedoch zunächst auch "notwendige klinische Reservekapazitäten aufgebaut" und auch andere Patienten wieder regulär aufgenommen werden. Als Voraussetzung wird auch jeweils genannt, dass Hygieneregeln diszipliniert eingehalten werden.
Zur Öffnung von Schulen und Kitas heisst es: "Da kleinere Kinder sich nicht an die Distanzregeln und Schutzmassnahmen halten können, gleichzeitig aber die Infektion weitergeben können, sollte der Betrieb in Kindertagesstätten nur sehr eingeschränkt wiederaufgenommen werden."
Experten machen auch finanzpolitische Vorschläge
In den Empfehlungen heisst es unter dem Punkt "Wirtschafts- und Finanzpolitik zur Stabilisierung nutzen", staatliche Beteiligungen sollten nur im äussersten Notfall zur Stabilisierung von Unternehmen eingesetzt werden. Mit dem Auslaufen der jetzigen gesundheitspolitischen Massnahmen würden mittelfristig weitere expansive fiskalpolitische Impulse notwendig sein.
Auf der Einnahmenseite könnten dies Steuererleichterungen sein, das Vorziehen der Teilentlastung beim Solidaritätszuschlag oder seine vollständige Abschaffung. Auf der Ausgabenseite seien zusätzliche Mittel für öffentliche Investitionen, etwa im Gesundheitswesen, der digitalen Infrastruktur und im Klimaschutz wichtig. Die Krise erfordere in höchstem Masse ein europäisch-solidarisches Handeln.
Die Experten rufen zudem dazu auf, an der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung festzuhalten. So sei an der Schuldenbremse im Rahmen ihrer derzeit geltenden Regeln festzuhalten. Dies erlaube gerade in so besonderen Zeiten wie der Corona-Krise eine deutlich höhere Verschuldung, verlange aber bei der Rückkehr zur Normalität wieder deren Rückführung. Allgemein heisst es in diesem Zusammenhang, die in der Krise getroffenen wirtschaftspolitischen Massnahmen müssten so bald wie möglich zugunsten eines nachhaltigen Wirtschaftens im Rahmen einer freiheitlichen Marktordnung rückgeführt oder angepasst werden. (hub/dpa) © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.