- Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen ist, darf in Österreich ab sofort nur noch aus zwingenden Gründen das Haus verlassen.
- Die Regierung in Wien kündigt engmaschige Kontrollen und zusätzliche Streifen an. Die Polizeigewerkschaft zweifelt aber an der Umsetzbarkeit.
- Wer gegen die Regel verstösst, muss mit Geldstrafen von 500 bis zu 1450 Euro rechnen.
Im Kampf gegen die vierte Welle der Corona-Pandemie geht Österreich einen Schritt, der auch im Ausland für Aufsehen sorgt: Seit der Nacht von Sonntag auf Montag gilt ein sogenannter Lockdown für Ungeimpfte: Wer nicht geimpft oder in den vergangenen 180 Tagen genesen ist, darf nur noch aus zwingenden Gründen sein Zuhause verlassen.
Zu diesen zwingenden Gründen gehören Einkäufe für den täglichen Bedarf, Arztbesuche oder auch ein als nötig erachteter Spaziergang. Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" sowie der Weg zur Schule, Universität und zur Arbeit sind erlaubt.
Kinder unter zwölf Jahren sind von den Beschränkungen gänzlich ausgenommen. "In den Schulen geht es so weiter wie bisher", sagte Österreichs Bundeskanzler
Inzidenz unter Ungeimpften bei mehr als 1700
Schallenberg begründete den Schritt am Sonntag mit den hohen Infektionszahlen – und den unterschiedlichen Inzidenzen (Zahl der Infektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) bei Geimpften und Ungeimpften.
"Während die Inzidenz bei geimpften Menschen rückläufig ist und in der Altersgruppe der 18- bis 50-Jährigen bei etwa 383 liegt, steigt sie bei den ungeimpften Menschen weiter exponentiell an und liegt in der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen bei über 1.700", sagt Schallenberg. "Das ist ein veritabler Unterschied zwischen diesen Gruppen."
Pro Bezirk zwei zusätzliche Streifen
Unklar ist noch, in welchem Rahmen sich der Lockdown kontrollieren lässt. Entscheidend sei, dass die Massnahmen nicht nur eingehalten, sondern auch ganz klar kontrolliert werden, sagt Bundeskanzler Schallenberg. Etwa im Zuge von Verkehrskontrollen, aber auch vor Kaufhäusern.
Das bekräftigte auch Österreichs Innenminister
Kein Thema ist für Nehammer die Kontrolle des privaten Raums. Er appellierte aber, die Regeln auch im privaten Bereich einzuhalten, "auch wenn die Polizei nicht in die eigenen vier Wände kann".
Gewerkschafter: "Es können nur Stichproben gemacht werden"
Kritik kam unter anderem von der Polizeigewerkschaft in der Steiermark: "Wir haben in der Steiermark schon sehr viel Personal an den Grenzen, wir unterstützen massiv die Gesundheitsbehörden, und es waren auch Streifen in ungarischem Staatsgebiet, die von der Steiermark gestellt werden", sagte der Vorsitzende Eduard Tschernko dem ORF. "Wir haben in der Steiermark mittlerweile auch nicht mehr so viel Personal, dass wir zusätzliche Streifen stellen können."
Tschernko hält es für möglich, dass der 2G-Status zum Beispiel bei Verkehrskontrollen "mitkontrolliert" wird. Vielmehr sei aus derzeitiger Sicht nicht möglich, sagte er dem ORF: "Durchgehend kontrollierbar ist es auf keinen Fall – es können nur Stichproben gemacht werden, aber durchgehende oder genaue Kontrolle ist unmöglich."
Strafen von 500 bis 1450 Euro
Die Ausgangsbeschränkungen sind zunächst auf zehn Tage befristet. Bei Verstössen drohen Geldstrafen. 500 Euro muss zahlen, wer gegen die Ausgangsbeschränkungen oder die 2G-Regel im Handel verstösst. Wer Kontrollen komplett verweigert, kann zu einer Geldstrafe von bis zu 1450 Euro verdonnert werden. Betroffen sind nach Schätzungen zwei Millionen Menschen in Österreich, die keine Impfung haben.
Österreich hat eine Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner von rund 850. Die von Bund und Ländern beschlossenen Schritte sind nach den Worten von Kanzler Alexander Schallenberg nur die "Unterkante" der Möglichkeiten. Die einzelnen Länder seien frei, noch strengere Regeln zu erlassen.
So hat zum Beispiel die Hauptstadt Wien bereits angekündigt, in der Nachtgastronomie und bei allen Veranstaltungen von mehr als 25 Personen auch von Geimpften und Genesenen künftig einen PCR-Test zu verlangen. Ausserdem startet die Metropole die COVID-Schutzimpfung für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren.(dpa/apa/fab)
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