In Sozialen Netzwerken kursiert die Behauptung, die EU habe einen mRNA-Impfstoff "mit genmanipulierten Organismen" gegen COVID-19 erlaubt. Das stimmt nicht. Es gibt eine EU-Ausnahmeregelung, aber darin geht es nicht um mRNA-Impfstoffe.

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In einigen Gruppen in den Sozialen Netzwerken wird die Angst vor einer Impfung gegen das Coronavirus geschürt, obwohl es bisher keinen zugelassenen Impfstoff in Europa gibt. Besonders über mRNA-Impfstoffe kursieren falsche und irreführende Behauptungen.

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In einem Video auf Facebook behauptete die Bloggerin Anja Heussmann am 16. Juli 2020, die Europäische Union (EU) habe einen mRNA-Impfstoff "mit genmanipulierten Organismen" gegen COVID-19 per Ausnahmeregelung erlaubt. Eine andere Facebook-Nutzerin schrieb, die Ausnahmeregelung sei "viel schlimmer als der Virus".

CORRECTIV-Recherchen zeigen: Die Behauptungen sind grösstenteils falsch. Die EU-Verordnung ist keine Zulassung für einen mRNA-Impfstoff, und solche Impfstoffe enthalten keine "genmanipulierten Organismen".

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In der EU-Verordnung geht es nicht um die Zulassung eines Impfstoffes

Die EU hat tatsächlich am 15. Juli eine Ausnahmeregelung erlassen, doch um die Zulassung eines speziellen Impfstoffes geht es dabei nicht. Stattdessen geht es um die Erforschung von Medikamenten für COVID-19 am Menschen – auch klinische Prüfung genannt. Die EU-Regelung betrifft ausschliesslich "Humanarzneimittel", die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder daraus bestehen.

Das bedeutet: Die Regelung betrifft laut einer Pressemitteilung der EU zum Beispiel Impfstoffe gegen COVID-19, die mit genetisch veränderten abgeschwächten Viren arbeiten. Bevor eine klinische Prüfung mit solchen Arzneimitteln beginnen kann, müssen etliche Tests durchgeführt werden. Einer davon ist die Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der es um eventuelle Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt geht.

Die neue EU-Regelung erlaubt nun, dass vor klinischen Prüfungen von Medikamenten zur Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 keine solche Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen muss. Diese Ausnahme ist befristet und endet nach Angaben der EU, wenn die WHO den Status der Pandemie für COVID-19 aufhebt.

mRNA-Impfstoffe enthalten keine gentechnisch veränderten Organismen

mRNA-Impfstoffe betrifft diese Regelung jedoch nicht, wie das Paul-Ehrlich-Institut CORRECTIV bestätigte. Das Institut ist in Deutschland unter anderem für die Zulassung von Impfstoffen zuständig. Pressesprecherin Susanne Stöcker schrieb CORRECTIV: "mRNA-Impfstoffe sind keine GVO und enthalten auch keine GVO. Sie werden synthetisch hergestellt und enthalten Teile der Erbinformation des Virus in Form von RNA, die den Bauplan für ein oder mehrere Virusproteine bereitstellen (Bei SARS-CoV-2 für das SPIKE-Protein oder Teile davon)."

Die Umweltverträglichkeitsprüfung gelte hingegen nur für Impfstoffe, die GVO enthalten, so Stöcker weiter. "Da weder mRNA-Impfstoffe noch DNA-Impfstoffe vermehrungsfähige Organismen darstellen, sind sie weder von der Prüfung noch von der Ausnahmeregelung betroffen."

Auch ein Sprecher der Europäischen Kommission in Deutschland bestätigte CORRECTIV: "Der Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung bezieht sich auf Medikamente zur Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19, die mithilfe von GVOs entwickelt werden. mRNA-Impfstoffe sind keine GVOs."

Wie ist der aktuelle Stand bei Impfstoffen gegen COVID-19?

Ein Impfstoff, der vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützt, steht laut Robert-Koch-Institut (RKI) noch nicht zur Verfügung. Welche Art von Impfstoff letztlich gegen COVID-19 zugelassen wird, lässt sich derzeit also nicht sagen. Wie ein Überblick der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeigt, befanden sich am 31. Juli 139 Impfstoff-Kandidaten in der Entwicklung und 26 in der Phase der klinischen Prüfung. Nur sechs davon sind RNA-Impfstoffe.

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