• Die Schweiz hat die Liste der Corona-Risikogebiete aktualisiert und die Quarantänepflicht ausgeweitet.
  • Reisende aus Sachsen-Anhalt und Brandenburg müssen nach einer Einreise in Quarantäne.
  • Ausschlaggebend für Risikoliste ist die 14-Tages-Inzidenz.

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Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit hat am Mittwoch die Liste mit Risikogebieten aktualisiert. Reisende aus Sachsen-Anhalt und Brandenburg müssen nach einer Einreise in die Schweiz demnächst in die Corona-Quarantäne. Die neue Liste gilt ab 22. Februar. Zuvor waren bereits Thüringen und Sachsen darauf. Sachsen wird von der Liste gestrichen.

Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in die Schweiz in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg aufgehalten hat, muss sich bei den Behörden melden, zehn Tage in Quarantäne und darf das Haus oder die Ferienwohnung nicht verlassen.

Ab dem 7. Tag kann die Quarantäne mit einem negativen Corona-Test abgekürzt werden.

Ausschlaggebend für Risikoliste ist die 14-Tages-Inzidenz

Einreisende aus allen anderen Bundesländern müssen sich lediglich elektronisch registrieren. Wer mit dem Flugzeug anreist, muss vor dem Einchecken zudem einen negativen PCR-Test vorzeigen.

Ausschlaggebend für die Schweizer Risikoliste ist die 14-Tages-Inzidenz. Wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Gebiet um 60 höher liegt als in der Schweiz, kommt das Land oder die Region auf die Liste. (jwo/dpa)  © dpa

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