• Im Prozess um einen Messerangriff auf mehrere Fahrgäste in einem ICE von Passau nach Nürnberg hat das Oberlandesgericht München das Urteil verkündet.
  • Abdalrahman A. muss 14 Jahre in Haft.

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Im Prozess um einen Messerangriff auf mehrere Fahrgäste in einem ICE von Passau nach Nürnberg hat das Oberlandesgericht München den Angeklagten am Freitag zu 14 Jahren Haft verurteilt. Abdalrahman A. sei des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er hatte im November vergangenen Jahres insgesamt vier Fahrgäste attackiert.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den 28 Jahre alten Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Die Verteidigung plädierte dagegen wegen Schuldunfähigkeit auf einen Freispruch und verlangte die Unterbringung ihres Mandanten. A. beging die Attacke nach Überzeugung der Verteidiger im Wahn wegen einer paranoiden Schizophrenie.

Prozess gegen ICE-Messerangreifer: Gericht hörte sieben Sachverständige an und schloss paranoide Schizophrenie aus

Der Vorsitzende Richter sagte, die Frage nach der Schuldfähigkeit sei die Kernfrage des Verfahrens gewesen. Das Gericht habe insgesamt sieben psychiatrische Sachverständige im Zuge der Beweisaufnahme gehört. Im Ergebnis könne die Kammer eine paranoide Schizophrenie ausschliessen, er sei bei der Tat steuerungsfähig gewesen.

Auch die Frage nach einem möglichen dschihadistischen Hintergrund des in Syrien aufgewachsenen palästinensischen Volksangehörigen stand im Zentrum des zweimonatigen Prozesses in München. Die Bundesanwaltschaft war von einem radikal-islamistischen Hintergrund der Tat ausgegangen und hatte im Schlussplädoyer vergangene Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Anwälte der Opfer, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, schlossen sich der Forderung an.

A. soll Anfang November vergangenen Jahres in einem ICE vier Fahrgäste mit einem Messer attackiert haben. Alle vier überlebten, bei drei Fahrgästen hätten die Angriffe laut Gutachten potenziell tödlich enden können. Während die Bundesanwaltschaft ein islamistisches Tatmotiv sieht, geht die Verteidigung von einer Attacke im Wahn wegen Schizophrenie ihres Mandanten aus. (AFP/dpa/ank)

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