Im Verfahren um eine in der Weser versenkte Frau hat das Landgericht Verden abermals ein Urteil gefällt. Das Gericht korrigierte sein Strafmass am Dienstag nach unten, wie eine Gerichtssprecherin nach dem Revisionsprozess mitteilte. Der Hauptangeklagte muss demnach für sieben Jahre und neun Monate in Haft. Seine Ex-Frau erhielt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, sein Komplize muss drei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Die Entscheidung zum Strafmass ist noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht hatte die Angeklagten schon 2021 verurteilt. Ein Mord, wie angeklagt, konnte den Deutschen damals nicht nachgewiesen werden. Das Gericht konnte nicht klären, wie das 19-jährige Opfer starb. Ein Binnenschiffer hatte sie im Frühjahr 2020 in einem Schleusenkanal im Kreis Nienburg gefunden - unbekleidet an einer Betonplatte festgebunden im Fluss versenkt.
In dem Prozess 2021 wurden die Angeklagten wegen anderer Delikte bestraft, der Hauptangeklagte unter anderem wegen der schweren Zwangsprostitution des Opfers zu acht Jahren Haft. Der damals 41-Jährige soll versucht haben, die junge Frau gemeinsam mit seinem besten Freund und seiner früheren Partnerin als Prostituierte zu vermarkten - obwohl das Opfer aufgrund einer paranoiden Schizophrenie unfähig gewesen sei, selbst über ihre Sexualität zu bestimmen.
Der damals 54 Jahre alte Mitangeklagte hatte in dem ersten Verfahren eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten erhalten, die damals 40 Jahre alte Mitangeklagte sollte zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten gegen den Schuldspruch Revision ein. Im Mai entschied der Bundesgerichtshof, dass die Strafen neu verhandelt werden müssen, aber das Urteil des Landgerichts weitgehend rechtskräftig ist.
Im Revisionsprozess senkte das Landgericht nach eigenen Angaben nun für alle drei Angeklagten das Strafmass. Die Kammer habe berücksichtigt, dass die Tat schon lange her sei. Ausserdem hätten sich die Lebensumstände der beiden Mitangeklagten inzwischen verbessert. © dpa
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