- Der Kanton Wallis hat den Abschuss eines Wolfs in der Region Schattenberge-Augstbord angeordnet.
- Das Raubtier hatte 28 landwirtschaftliche Nutztiere gerissen.
- Damit seien die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt, wie der Kanton mitteilte.
Ein Grossraubtier, das innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet hat, darf laut Bundesverordnung abgeschossen werden. So hat der Kanton Wallis nun den Abschuss eines Wolfs in der Region Schattenberge-Augstbord, zwischen den Gemeinden Ergisch und Unterbäch, angeordnet.
Das Tier hatte 28 Nutztiere in einer geschützten Situation auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Nutzflächen getötet, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons. Damit seien die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses gemäss dem Bundesgesetz über die Jagd (JSV) erfüllt.
Nur ein Wolf in der Region
Die Bewilligung für einen Abschuss ist 60 Tage gültig – solange, wie sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht. In den anderen Regionen des Kantons sind die Voraussetzungen für eine Abschussanordnung durch den Staat derzeit nicht erfüllt.
Gemäss der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere hält sich in dem Gebiet nur ein einzelner Wolf auf.
So viele Wölfe gab es 2021 in der Schweiz
Zuletzt erlegten Berufswildhüter im März zwei Jungwölfe im Val d'Hérens, nachdem der Staatsrat Frédéric Favre den Abschuss angeordnet hatte. Die beiden Tiere hielten sich in der Nähe eines von Menschen bewohnten Gebiets auf und waren Teil eines Rudels.
2021 wurden im Wallis insgesamt 22 wildlebende Wölfe nachgewiesen, darunter vier Rudel mit Nachwuchs. In der gesamten Schweiz lag die Zahl der Wölfe bei 148.
Sind Wölfe für Menschen gefährlich?
Sie haben nicht den besten Ruf, grundsätzlich sind Grossraubtiere in freier Wildbahn aber eher scheue Tiere und meiden den Menschen. Wie die "Gruppe Wolf Schweiz" (GWS) auf ihrer Website schreibt, sind Angriffe von Wölfen auf Menschen extrem selten. Der Mensch passe nicht in das Beuteschema des Wolfs und sei durch diesen damit generell nicht gefährdet.
Angriffe setzen laut GWS spezielle Situationen voraus, etwa Tollwut-Symptome, aktive Fütterung der Wölfe durch Menschen oder das Fehlen von natürlicher Beute.
Hin und wieder kommt es vor, dass Wölfe auf ihrem Streifzug Siedlungsgebiete durchqueren. In einer solchen Situation rät der Kanton Wallis, die Tiere nicht zu suchen und zu verfolgen, sich nicht zu nähern und sie nicht zu fotografieren und Ruhe zu bewahren. Begegnungen mit Wölfen sollten so schnell und exakt wie möglich dem zuständigen Wildhüter gemeldet werden. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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