Knapp drei Jahre nach dem Tod der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr beginnt der erste Prozess in einem der aufsehenerregendsten Fälle von Hasskriminalität der Pandemiezeit. Der Fall zeigt nicht nur, wie tödlich digitale Gewalt sein kann – sondern auch, wie schwer sich der Rechtsstaat damit tut.
Lisa-Maria Kellermayr betrieb eine allgemeinmedizinische Praxis in Seewalchen am Attersee in Oberösterreich. In der Corona-Pandemie bezog sie klar Position für Impfungen, Schutzmassnahmen und einen solidarischen Umgang miteinander.
Damit wurde sie zu einer der öffentlichen Stimmen der ärztlichen Zivilgesellschaft – und zur Zielscheibe für Hass aus dem verschwörungsideologischen Spektrum.
Wie die Situation eskalierte
Der Ursprung der Bedrohungswelle gegen Lisa-Maria Kellermayr lässt sich bis zum 16. November 2021 zurückverfolgen. An diesem Tag kritisierte die Ärztin auf Twitter (heute X) eine Demonstration gegen die Impfpflicht für Gesundheitspersonal vor dem Klinikum Wels.
Sie schrieb, dass der Haupteingang und die Rettungseinfahrt blockiert seien – ein Vorwurf, den die Polizei öffentlich als Falschmeldung bezeichnete. Eine zweite Zufahrt sei stets offen gewesen.
Statt einer sachlichen Klärung entwickelte sich der Austausch zur Initialzündung. Die Polizei löschte ihren Tweet trotz Bitte der Ärztin nicht – auch nicht, als sie Wochen später eindringlich auf Twitter warnte: "Dieser Tweet ist Grundlage für eine Flut an Beschimpfungen, Verleumdungen, Drohungen und grössten Anstrengungen von Anhängern der Szene, mir grösstmöglichen Schaden zuzufügen."
In der Szene radikaler Impfgegner wurde Kellermayr dadurch bekannt – und zur Zielscheibe. Es folgten Beleidigungen, Hetze und erste Drohungen, zunächst auf Social Media. "Man hat mich zum Abschuss freigegeben. Und die Querdenker jubelten auf Telegram, dass die Polizei auf ihrer Seite ist", sagte sie wenige Wochen vor ihrem Tod im Gespräch mit unserer Redaktion.
Lisa-Maria Kellermayr wird Ziel von Drohungen und Gewaltfantasien
Am 22. November 2021, dem Tag ihrer offiziellen Praxisübernahme, erhielt sie die erste explizite Morddrohung per E-Mail. Der Absender: ein Mann, der sich "Claas der Killer" nannte.
Er kündigte an, sie zu schlachten, sie zu entführen und zu foltern. In einer weiteren Nachricht schrieb er ihr, die Wände ihrer Praxis mit den Gehirnen ihrer Mitarbeitenden zu streichen.
"Niemand hat mir geholfen."
Andere Schreiben enthielten Mordfantasien mit Schusswaffen und Ankündigungen tödlicher Injektionen – zynisch als Impfung getarnt. Kellermayrs Praxisadresse war öffentlich bekannt, der Ton zunehmend gewaltbereit.
Die Behörden wurden informiert – doch aus Sicht der Ärztin passierte zu wenig. "Niemand hat mir geholfen", sagte sie im Gespräch mit "PULS 24".
Polizei kritisierte Kellermayr öffentlich
Aus Sorge um ihre Sicherheit investierte die Ärztin mehr als 100.000 Euro in Schutzmassnahmen: Panzerglas, Alarmanlagen, Sicherheitsdienst. Ein Mitarbeiter des Security-Teams berichtete später, er habe bei wartenden Personen vor der Praxis Butterfly-Messer entdeckt.
Die Polizei bewertete die Lage anders. Sie spielte die Gefahr hinunter, schickte lediglich einmal am Tag eine Streife zu ihrer Praxis.
Der Leiter der Pressestelle der Landespolizeidirektion Oberösterreich, David Furtner, diskreditierte Kellermayr sogar öffentlich. Diese wolle sich profilieren und "über die Medien das eigene Fortkommen" fördern, zitiert "Netzpolitik.org" den Pressesprecher. Zudem solle sie sich psychologische Hilfe suchen und in den sozialen Medien weniger aktiv sein.
Erst als sich der österreichische Verfassungsschutz DSN des Falles annahm, spürte Kellermayr erstmals Verständnis für ihren Fall seitens der Behörden.
Trotzdem schloss sie im Juni 2022 ihre Praxis. Die psychische Belastung war enorm. Eigentlich wollte sie sich in einer Auszeit auf Costa Rica sammeln und ihre Praxis anschliessend wieder öffnen.
Doch am 13. Juli schrieb sie auf Twitter, dass ihre Praxis nicht mehr aufmachen werde: "Es tut mir leid. Ich habe alles getan, was ich konnte, aber es hat nicht gereicht." Es sei alles zu viel geworden und sie habe die Reissleine zu spät gezogen. Am 29. Juli 2022 wurde Lisa-Maria Kellermayr tot aufgefunden. Sie hatte Suizid begangen.
Wut, Trauer – und leise Selbstkritik
Kellermayrs Tod löste landesweit und international Erschütterung aus. In Wien, Linz, Berlin und anderen Städten fanden Gedenkveranstaltungen statt, Menschen legten Kerzen nieder, hielten Mahnwachen ab.
Politiker zeigten sich betroffen – und suchten zugleich nach Antworten. Der damalige österreichische Gesundheitsminister Johannes Rauch twitterte: "Dieser Hass muss endlich aufhören. Ich bin erschüttert über den Tod von Dr. Kellermayr. Sie wurde bedroht, verfolgt und im Stich gelassen."
Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach schrieb: "Sie hat anderen das Leben gerettet und ihres dafür verloren. Ihre Arbeit führen andere weiter. Der Staat muss Menschen wie sie beschützen."
Warum "Claas der Killer" nie angeklagt wurde
Die Spur des Mannes hinter dem Pseudonym "Claas der Killer", der Kellermayr die wohl brutalsten Drohnachrichten geschickt hatte, führte früh nach Deutschland. Die Hackerin Nella Al-Lami identifizierte den mutmasslichen Absender schnell – inklusive echter E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Wohnort in Berlin und vollem Namen. Die Beweise wurden den deutschen Behörden übergeben. Doch: Es geschah zunächst nichts.
Trotz vorhandener Hinweise auf den mutmasslichen Täter wurde von den deutschen Ermittlungsbehörden keine Hausdurchsuchung veranlasst. Die Gründe für die Untätigkeit blieben unklar. Möglicherweise fehlte den Ermittlern das technische Hintergrundwissen, um der Spur nachzugehen. Zumindest hiess es von Seiten der Behörden gegenüber "Die Presse", dass die vorgelegte Indizienkette nicht schlüssig sei und Al-Lami möglicherweise im Darknet an die Informationen gekommen sei.
Bis heute wurde gegen "Claas der Killer" kein Strafprozess geführt. Die Ermittlungen verliefen im Sande.
Der erste Prozess startet – angeklagt ist ein anderer
Seit dem 26. März 2025 steht ein anderer Mann vor Gericht: Ein 61-jähriger Deutscher aus Starnberg, der zwischen Februar und Juli 2022 E-Mails und Tweets an Kellermayr geschickt haben soll – mit Formulierungen wie "Volkstribunal", "Verbrecherin", "Sie kommen dran".
Er hat eingeräumt, die Nachrichten verfasst zu haben, behauptet jedoch, es habe sich um ein Streitgespräch gehandelt. Er bekennt sich daher vor Gericht nicht schuldig.
Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie ist überzeugt, dass die dem Angeklagten zur Last gelegten übermittelten Nachrichten für den Suizid der Ärztin mitursächlich waren. Zudem habe er auch damit rechnen müssen, dass seine Drohungen beim Opfer zu psychischer Instabilität, Angst und als Folge zum Suizid führen können, heisst es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wels.
Am ersten Prozesstag verlasen die Anwälte eine Erklärung des Angeklagten, der sich vor Gericht nicht äussern will. Er habe es als unmenschlich empfunden, dass Millionen von Menschen, die Angst vor einer neuen Impfung hätten, diskriminiert worden seien, sagte Anwältin Sonja Fasthuber. Der Angeklagte sei damals davon überzeugt gewesen, dass sich Menschen, die sich öffentlich so positionieren, strafbar machen. Mit dem "Tribunal" sei der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag gemeint gewesen.
Verteidiger Martin Feigl wies in seinem Vortrag laut der österreichischen Nachrichtenagentur APA darauf hin, dass Kellermayr in den sozialen Medien mit Impfgegnern interagiert habe und dabei resolut aufgetreten sei. Sein Mandant habe ihren Selbstmord, den er zutiefst bedauere, nicht vorhersehen können.
Der Verteidiger stellte die Tat vielmehr in Zusammenhang mit Kellermayrs Krankengeschichte und mit E-Mails eines noch nicht identifizierten Darknet-Nutzers, die recht drastisch formulierte Morddrohungen enthielten. Sein unter eigenem Account agierender Mandant sei daher "nicht der, den man gesucht hat, aber der, den man gefunden hat". Bei dem benannten Darknet-Nutzer handelt es sich vermutlich um "Claas der Killer".
Für den Prozess sind noch drei weitere Tage angesetzt: der 27. März sowie der 8. und 9. April. Viele Zeugen und zwei Gutachter sollen unter anderem gehört werden. Ein Urteil wird für den letzten Tag erwartet. Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft wegen gefährlicher Drohung.
Hat sich seit Kellermayrs Tod etwas verändert?
Der Fall zeigt: Strafverfolgung bei digitaler Gewalt ist komplex. Technische Beweise, Landesgrenzen, Zuständigkeiten – all das erschwert die Arbeit. Viele Drohungen bleiben juristisch folgenlos, weil sie sich knapp unter der Strafbarkeitsgrenze bewegen.
Immerhin: In Österreich wurde eine zentrale Anlaufstelle gegen Hass im Netz geschaffen. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile spezialisierte "Hate Speech"-Beauftragte bei den Staatsanwaltschaften. Doch ob diese Strukturen in Fällen wie dem von Lisa-Maria Kellermayr früher oder entschlossener geholfen hätten, bleibt offen.
Hilfsangebote
- Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von Suizid-Gedanken betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Seelsorge unter der Telefonnummer 0800/1110-111 (Deutschland), 142 (Österreich), 143 (Schweiz).
- Anlaufstellen für verschiedene Krisensituationen im Überblick finden Sie hier.
Verwendete Quellen
- netzpolitik.org: "Das dreifache Versagen der Polizei"
- puls24.at: "Ärztin sucht Sicherheit: Von Morddrohungen und einer "Hackerin""
- diepresse.com: "Bedrohte Ärztin: Behörde schiesst sich nun auf deutsche Hackerin ein"
- justiz.gv.at: "Anklageerhebung in der Causa Dr. Lisa-Maria Kellermayr"
- APA-Meldung: Kellermayr-Prozess: Angeklagter bekannte sich nicht schuldig