- Auch in der Schweiz werden Affenpocken-Fälle gemeldet.
- Bisher haben sich vier Schweizer infiziert.
- Das Bundesamt für Gesundheit klärt über die Krankheit auf.
Der sich derzeit verbreitende Virus der Affenpocken ist im Kanton Zürich angekommen. Wie die Gesundheitsdirektion Kanton Zürich auf Twitter mitteilte, hat sich ein 42-jähriger Mann infiziert.
Wie es heisst, kam er wahrscheinlich im Ausland mit dem Virus in Kontakt. "Er befindet sich zurzeit in Isolation, seine Kontaktpersonen wurden informiert", steht in der Bekanntgabe.
Schon zuvor wurden Fälle von Affenpocken in der Schweiz gemeldet. Bei den veröffentlichen Fällen soll es sich um jeweils einen Mann aus Bern und einen aus Genf handeln. Die Herkunft des letzten bestätigten Falls ist unbekannt. Somit wurden bis dato vier Affenpocken-Infizierte gemeldet. "In der Schweiz traten seit dem 21. Mai 2022 mehrere Fälle auf", informiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Affenpocken als wenig gefährlich eingeschätzt
Das Amt klärt ausserdem auf: "Wir gehen zurzeit von keiner Gefahr für die breite Bevölkerung aus. Die nationalen und internationalen epidemiologischen Daten deuten zurzeit auf eine Begrenzung der Ausbrüche auf spezifische Risikogruppen hin." Das Virus gelte als mässig übertragbar auf Menschen.
Die Übertragung der Pocken aus Afrika erfolge in der Regel durch engen Kontakt mit infizierten Menschen oder Tieren. Der sexuelle Kontakt mit einer erkrankten Person könne die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von Mensch zu Mensch erhöhen. Derzeit werden die Übertragungswege des aktuellen Affenpocken-Ausbruchs untersucht. Männer, die Sex mit Männern haben, scheinen ein "zusätzliches Risiko einer Ansteckung" zu haben.
Was sind Affenpocken?
Zum Krankheitsbild der Affenpocken gehört ein Ausschlag mit Bläschen, dann Pusteln und schliesslich Krusten. Dieser breitet sich oft im Gesicht, über andere Körperteile wie Handflächen und Fusssohlen bis hin zu den Genitalien aus. Die Inkubationszeit ist in der Regel 5 bis 16 Tage oder auch länger.
Da es gegen das Virus keinen Impfstoff gebe, sei die wichtigste Massnahme zur Vorbeugung einer weiteren Ausbreitung die Kontaktverfolgung. Die kantonalen Gesundheitsbehörden seien zuständig hierfür. "Ein Verdacht auf Affenpocken muss so rasch wie möglich beim zuständigen Kantonsarztamt gemeldet werden", schreibt das BAG. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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