Wegen Steuerhinterziehung wurde er bereits verurteilt. Deswegen sitzt Alfons Schuhbeck in Haft. Nun werden ihm weitere Vergehen zur Last gelegt.
Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen den bereits im Gefängnis sitzenden Fernsehkoch
"Herr Schuhbeck wird sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Zur Sache hat er sich bislang nicht geäussert", teilten seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert mit. "Voreilige Festlegungen oder Profilierungen verbieten sich angesichts von Stand und Umfang des Verfahrens."
Schuhbeck soll zu Unrecht Corona-Hilfen kassiert haben
Laut Staatsanwaltschaft soll Schuhbeck unter anderem zu Unrecht Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen beantragt haben. "Er machte dabei wissentlich falsche Angaben, um für die von ihm vertretenen Gesellschaften nicht gerechtfertigte Subventionen grossen Ausmasses zu erlangen sowie um eine Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu schaffen", heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Die Behörde wirft Schuhbeck vor, Corona-Hilfen und andere Subventionen in Höhe von 460.000 Euro erschlichen zu haben. Ausserdem soll Schuhbeck im grossen Stil Sozialversicherungsbeiträge nicht oder verspätet abgeführt haben. So soll er in 212 Fällen 260.000 Euro Beiträge an gesetzliche Krankenkassen gar nicht bezahlt und in 267 Fällen rund 700.000 Euro nicht fristgerecht bezahlt haben.
Schuhbeck wird Insolvenzverschleppung vorgeworfen
Für neun seiner Unternehmen soll Schuhbeck zudem die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, obwohl das jeweilige Unternehmen bereits zahlungsunfähig war. Dadurch seien "zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt" worden, heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Mindestens ein Unternehmen habe in der Folge selbst einen Insolvenzantrag stellen müssen.
Ende Juni 2024 war bekannt geworden, dass erneut gegen Schuhbeck ermittelt wurde. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Anne Leiding, bestätigte damals entsprechende Medienberichte.
Schuhbeck sitzt wegen Steuerhinterziehung in Haft
Im vergangenen Jahr hatte Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten. Das Landgericht München I hatte ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Es war überzeugt, dass er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1.000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen. Er gab zu, dazu ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte.
Zunächst sass Schuhbeck in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech ein und inzwischen in einer Aussenstelle der JVA im Andechser Ortsteil Rothenfeld.
Dass er dorthin verlegt wurde, war lange die letzte offiziell bestätigte Nachricht über seine Situation nach Haftantritt. Die "Bild"-Zeitung berichtete damals, Schuhbeck bekomme Freigang und dürfe die JVA zeitweise verlassen. Weder die JVA-Leitung noch Schuhbecks Anwalt wollten sich danach dazu äussern, wie der frühere Star-Koch dort lebt und wie seine Situation ist.
12. Wirtschaftsstrafkammer entscheidet, ob Anklage zugelassen wird
Wie sich die erneute Anklage auf seine Haftbedingungen auswirken könnte, war zunächst unklar. "Dazu heute eine Aussage zu treffen, wäre im Moment zu früh und daher spekulativ", sagte Leiding am Mittwoch. "Jetzt warten wir erstmal das weitere Vorgehen der 12. Strafkammer ab."
Die 12. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I muss nun darüber entscheiden, ob es die Anklage gegen Schuhbeck zulässt und ob es dann erneut zu einem Prozess gegen den inzwischen 75-Jährigen kommt. (dpa/AFP/bearbeitet von ank)
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