Der im Juli gegen Alice Schwarzer aufgrund von Steuer-Tricksereien erlassene Strafbefehl könnte diese nun mehr kosten als nur ihre Glaubwürdigkeit: Die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes prüft nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung vom vergangenen Freitag derzeit auch den Entzug ihres Bundesverdienstkreuzes.
Nach Berichten der "Bild" erläuterte das Amt, dass "in allen Fällen, in denen es von einem möglicherweise ordensunwürdigen Verhalten, insbesondere der strafrechtlichen Verurteilung eines Ordensträgers Kenntnis erhält", ein solches Verfahren eingeleitet werde. Zu konkreten Fällen äussere man sich allerdings grundsätzlich nicht.
Zwar hatte die Emma-Herausgeberin selbst eingeräumt, seit den 80er Jahren ein Schweizer Konto geführt zu haben, welches sie erst 2013 beim Finanzamt registrierte. Der Fall wurde aber dennoch mit einem Strafbefehl über mehr als 100.000 Euro abgeschlossen. Auch Versuche Schwarzers, sich für ihr Verhalten zu rechtfertigen, taten ihrer Glaubwürdigkeit keinen Gefallen - bereits zum Bekanntwerden des Falls im Jahr 2014 forderten mehr als 3.600 Leute in einer Online-Petition die Aberkennung ihres Ordens.
Allerdings wäre die Publizistin damit kein Einzelfall. Der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel war 2009 ebenfalls nach einem Verfahren wegen Steuervergehen der Entziehung des Ordens durch freiwillige Rückgabe zuvorgekommen.
Die Entziehung des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland" ist in Paragraf 4 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen geregelt.
Das Gesetz sieht vor, dass einem Ordensträger die Auszeichnung entzogen werden sollte, wenn er sich durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, der verliehenen Auszeichnung unwürdig erwiesen hat.
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