Der 27 Jahre alte Amokfahrer Alen R. ist zurechnungsfähig gewesen. Die Geschworenen stimmten für schuldig. Urteil: Lebenslange Haft und die Einweisung in einer Anstalt für geistig abnorme Verbrecher.

Mehr Panorama-News

Lebenslange Haft und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsverbrecher. So lautet das Urteil gegen den 27-jährigen Alen R. Er wurde für schuldig befunden, bei einer Amokfahrt durch Graz am 20. Juni 2015, drei Menschen getötet und 108-fachen Mordversuch begangen zu haben. Die Geschworenen entschieden, dass er zurechnungsfähig war, obwohl zwei von drei Psychiatern anderer Meinung gewesen waren. Zusätzlich wurde eine Einweisung verfügt.

Alen R. war zurechnungsfähig

Über 100 Zeugen wurden in dem Fall vernommen, die Verhandlung dauerte acht Tage. Alen R. sagte während der Verhandlung kaum etwas, immer wieder wiederholte er nur, dass es ihm leid tue. Am Ende sagte er schliesslich: "Hätte ich das gemacht, hätte ich meine eigenen zwei Kinder überfahren können. Es war nicht Absicht. Ich hatte panische Angst. Mehr habe ich nicht zu sagen."

Genützt hat ihm das Spiel mit der Unzurechnungsfähigkeit aber nicht. Die Aussagen der Zeugen waren sehr emotional und teilweise erschütternd. Unter Tränen schilderte ein Mann den Tod eines Jungen neben ihm. Eine Frau schilderte, wie sie Augenzeugin des Todes einer anderen Frau wurde, die ihr zuvor das Leben rettete. Am Ende entschieden die Geschworenen einstimmig, dass Alen R. schuldig ist und zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war.

"Spielt uns was vor"

Davon war auch der Anwalt der Familie des getöteten Buben von Anfang an überzeugt: "Er spielt uns was vor. Die Psychiatrie ist nicht exakt, sie ist darauf angewiesen, dass Aussagen von Menschen analysiert werden. Und da kann man sich irren. Ein Psychopath der kann das, der lügt sie an, der kommt nicht einmal ins Schwitzen."

Staatsanwalt: "Hochgefährlicher Mensch"

Auch die Staatsanwaltschaft sprach sich am letzten Verhandlungstag für eine Einweisung in die Anstalt aus, denn: "Worin alle vier Gutachten übereinstimmen ist, dass er (Alen R., Anm.) ein hochgefährlicher Mensch ist. Es besteht die Gefahr, dass, wenn er in der freien Wildbahn ist, wieder tötet."

Wie gefährlich er ist, hat bereits seine Ex-Frau in ihrer Aussage am Dienstag bestätigt. So habe er ihren Pass weggesperrt und ihr ständig gedroht, sie werde ihre Eltern nie wieder sehen. "Er und seine Mutter haben mich mit dem Tod bedroht und gesagt, sie werden mir die Kinder wegnehmen", erzählte sie dem Richter. Zudem meinte auch sie, dass sein Verhalten vor Gericht nur gespielt sei.

Alen R. hatte Angst vor "Türken und Marsmenschen"

Alen R. sei aber nicht nur gewalttätig, sondern auch drogensüchtig gewesen, sagte die Ex-Frau aus. Täglich habe er Cannabis konsumiert und darüber hinaus unter Paranoia gelitten und sich verfolgt gefühlt. Auf die Frage vor wem, antwortete die Frau: "Vor Türken und Marsmenschen."

Psychiater Manfred Walzl sagte, Alen R. habe den "Wahn im Nachhinein als Rechtfertigung für die Tat" angegeben, sei aber zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen. Zu diesem Schluss kam auch Psychologin Anita Raiger, die eine "psychopathische Störung" feststellte und meinte, "von der Persönlichkeit her ist er ein hoch gefährlicher Mensch". Er habe genau gewusst, was er tat, und alles geplant.

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.