Knapp ein Jahr nach dem dramatischen Amoklauf bei Kronospan in Menznau LU hat die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen gegen drei Mitarbeiter der Firma eingestellt. Bei der Tat starben damals vier Menschen, darunter der bekannte Schwinger Benno Studer. Der Amokläufer richtete sich selbst.
Am 27. Februar 2013 schoss ein damals 42 Jahre alter Mitarbeiter der Firma Kronoswiss im Kantinenbereich der Firma um sich. Dabei tötete und verletzte er mehrere Menschen, im Anschluss daran vermutlich sich selbst. Der Täter wurde von der Polizei vor Ort tot aufgefunden.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Sursee die Untersuchungen gegen drei Mitarbeiter eingestellt. Gegen sie wurde ermittelt, weil sie im Zusammenhang mit dem Tod des Täters standen. Es wurde geprüft, ob eine strafbare Handlung vorliegen könnte. Die Untersuchungsbehörden schliessen dies inzwischen aus. Sie gehen von einem Suizid oder einem selbstverschuldetem Unfall des Täters aus. Abklärungen zum Tatmotiv sind noch hängig.
Vier Opfer verstorben, fünf Personen verletzt
Der Täter hatte am Morgen des genannten Tages im Kantinenbereich auf mehrere Personen geschossen, wobei er drei Personen tödlich, fünf Personen schwer und eine Person leicht verletzte. Ein Verletzter verstarb später im Spital. Eine weitere Person ist aus gesundheitlichen Gründen bis heute nicht einvernahmefähig. Für die Tat benutzte er eine Pistole, mit welcher er mindestens 18 Schüsse abfeuerte.
Untersuchungen eingestellt – Mitarbeiter entlastet
Die Staatsanwaltschaft hatte die gesetzliche Verpflichtung zu prüfen, ob im Zusammenhang mit dem Tod des Täters eine strafbare Handlung vorliegen könnte. Dazu leitete die Staatsanwaltschaft vorsorglich Strafuntersuchung gegen drei Mitarbeitende ein, welche sich zum Tatzeitpunkt in der Kantine befanden. Diese wurden nun eingestellt. Sowohl die Abklärungen der Instituts für Rechtsmedizin Zürich wie auch diverse Befragungen entlasten die Mitarbeitenden nach Angaben der Staatsanwaltschaft. Auch die Schmauchspurenabklärungen vom Forensischen Institut Zürich ergaben keine neuen Erkenntnisse.
Psychiatrisch-Forensisches Gutachten zum Motiv noch offen
Zur Klärung des Tatmotivs führte die Staatsanwaltschaft umfassende Ermittlungen im privaten und auch beruflichen Umfeld des Täters durch. Zudem wurde bei der Luzerner Psychiatrie ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über den Täter in Auftrag gegeben. Dieses sollte Aufschluss über die Frage nach allfälligen psychiatrischen Auffälligkeiten des Täters im Sinne einer Krankheit wie auch Aussagen zum möglichen Hintergrund der Tat machen. Die Ergebnisse dieses Gutachtens stehen noch aus.
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