Ein streng gläubiges Ehepaar aus Deutschland vertraut auf Gottes Heilkraft und bringt seine schwerkranke Tochter nicht ins Krankenhaus. Das Mädchen stirbt. Ein österreichisches Gericht steht nun vor der Frage, ob das Mord war.

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Weil ein Elternpaar aus Deutschland aus Glaubensgründen das Schicksal seiner schwerkranken Tochter in Gottes Hände legte, starb die 13-Jährige. Ein Gericht in Österreich hat nun über den möglichen Tatbestand des Mordes zu befinden.

Es ist eine der entscheidenden Fragen der Richterin: Sie will wissen, ob aus der Sicht des Angeklagten die Menschen nicht in die Natur, in Gottes Pläne, eingreifen dürfen.

Der 39 Jahre alte Mann vor ihr überlegt lange. Er ist in Österreich angeklagt - wegen Mordes durch Unterlassung an seiner eigenen Tochter, die unter schweren Schmerzen mit 13 Jahren starb. Der Angeklagte ist streng gläubig, Mitglied einer Freikirche, er bezeichnet sich als Missionar und Prediger.

Angeklagter: Der Mensch dürfe in Gottes Pläne nicht eingreifen

Seine chronisch kranke Tochter brachte er am 17. September 2019, ihrem Todestag, nicht in ein Krankenhaus. Stattdessen betete und fastete er. Vor Gericht machte er nun deutlich, dass er sich wegen seines Glaubens streng zur Wahrheit verpflichtet fühlt. Dann beantwortet er die Frage der Richterin: "Ja."

Der Deutsche, geboren in Usbekistan, musste sich am Mittwoch gemeinsam mit seiner 35 Jahre alten Frau vor dem Landgericht in Krems verantworten.

Beide gaben zu, dass sie ihr Kind vernachlässigt und Hilfe unterlassen haben. Ein Mord waren die Geschehnisse vor fünf Monaten ihrer Meinung nach aber nicht. "Ich hab' mit ihr gesprochen, sie gestreichelt, ihr zu trinken gegeben. Ich hab' geglaubt, dass Gott sie gesund macht", sagte die 35 Jahre alte Deutsche unter Tränen.

Mädchen litt unter chronischer Entzündung der Bauchspeicheldrüse

Das Mädchen starb nur zehn Tage nach seinem 13. Geburtstag. Laut Anklageschrift litt es an einer chronischen Entzündung der Bauchspeicheldrüse.

Im Sommer 2017 war das damals schwerkranke Kind in lebensbedrohlichem Zustand auf Drängen des Jugendamtes im Krankenhaus, dort wurde die Diagnose gestellt.

Die Eltern gaben an, in den Tagen danach Kontrolltermine bei Ärzten wahrgenommen zu haben - danach sah das Kind keinen Mediziner mehr, soll den Eltern zufolge aber auch keine weiteren Gesundheitsprobleme gehabt haben. Laut einem Gutachter verläuft die diagnostizierte Krankheit "typischerweise schubweise".

Bauchschmerzen des Mädchens fehlgedeutet

Als das Mädchen im September 2019 über Bauchschmerzen klagte, brachten die Eltern das zunächst mit der ersten Periode des Mädchens in Verbindung.

Doch der Gesundheitszustand der Tochter verschlechterte sich weiter - und das Ehepaar liess sein Kind entscheiden, ob es ins Krankenhaus will oder nicht. "Das war falsch", bekennt der Angeklagte. Er sagt das sehr oft, es wirkt ein wenig auswendig gelernt.

"Sind sie überzeugt, dass Gott Kranke heilen kann?", will die Staatsanwältin wissen. "Ja", sagt der Angeklagte, darauf habe er "bis zuletzt" gehofft und vertraut.

Bei der Aussage einer Ärztin, die einen Tag nach dem Tod mit den Eltern sprach, klingt das drastischer: "Entweder er (Gott) heilt sie oder nicht", zitiert sie den Vater. "Ich habe das Gefühl gehabt, das war richtig so für sie."

Zu Beginn des Prozesses wirken beide Eheleute mitgenommen, bei den einleitenden Worten der Rechtsanwälte kommen auch dem 39-Jährigen erstmals die Tränen.

Der Anwalt seiner Frau betont, dass das Ehepaar voller Liebe und Zuneigung zur Tochter gewesen sei - und damit ganz anders empfunden habe als Mörder es für gewöhnlich für ihre Opfer tun. Auf diesen Punkt setzen die Anwälte ihre Verteidigung: Kann der Tod des Kindes unter diesen Umständen ein Mord sein?

Die Mutter hat acht Kinder geboren

"Wir lieben doch unsere Kinder", sagt die 35-Jährige, die bei ihrer Aussage immer wieder zu weinen beginnt. Acht Kinder hat sie auf die Welt gebracht. Als die Tochter starb, war sie gerade im neunten Monat schwanger.

Die Kinder wurden zu Hause unterrichtet, deswegen war das Ehepaar vor acht Jahren von Deutschland nach Österreich umgezogen. In der Alpenrepublik gibt es keine Schul-, nur eine Bildungspflicht.

Die Mutter beschreibt ihre verstorbene Tochter als lebendiges Kind, das gerne Detektivgeschichten gelesen und vieles hinterfragt habe. Wie die Eltern habe auch sie "alles mit Gott verbunden", um ältere Menschen habe sie sich gerne gekümmert. "Sie hat jedes Tier mit nach Hause gebracht und gepflegt. Sie war sehr hilfsbereit."

Den beiden Eheleuten drohen bei einer Verurteilung Freiheitsstrafen von zehn bis zu 20 Jahren oder eine lebenslange Strafe. Ein Urteil wird für den 19. Februar erwartet. (dpa/hau)

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