Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um den Grünen-Politiker Armin Grau will einen neuen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe machen.
"Aktuell können assistierte Suizide im Wesentlichen nur mit Hilfe von Sterbehilfevereinen erfolgen. Wir halten eine zeitnahe Regelung für erforderlich, weil wir diese aktuelle Praxis in Deutschland für unbefriedigend halten", sagte Grau unserer Redaktion. Die Gruppe habe ein Eckpunktepapier verfasst und entwickle es im Gespräch mit Abgeordneten laufend weiter.
Der Bundestag hatte Anfang Juli über zwei Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe abgestimmt, beide erhielten nicht die erforderliche Mehrheit. Der assistierte Suizid ist damit weiterhin legal, ein Gesetz mit verbindlichen Vorgaben zum Schutz der Sterbewilligen und der Assistierenden gibt es aber nicht. Einen Entwurf hatte eine Abgeordnetengruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci eingebracht, den anderen eine Gruppe um die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr.
Erarbeitung eines mehrheitsfähigen Vorschlages
Beide Gruppen halten am Ziel fest, einen mehrheitsfähigen Vorschlag zu erarbeiten. "Mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen könnten Unsicherheiten bei Betroffenen vermieden werden. Wir dürfen weder Grauzonen noch brutale Formen des Suizids als Lösung akzeptieren", sagte Helling-Plahr unserer Redaktion. Der Gesetzentwurf ihrer Gruppe sieht vor, das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung festzuschreiben und ein Netz von Beratungsstellen zu schaffen.
Die Gruppe um Castellucci hat eine Regelung vorgeschlagen, bei der die geschäftsmässige Hilfe zum Suizid wieder strafbar geworden wäre, aber mit Ausnahmen. Es bleibe Aufgabe des Bundestags, eine Regelung zu finden, sagte Castellucci. "Sowohl sollte dabei der Zugang zu einem todbringenden Medikament geregelt als auch denkbarem Missbrauch und einer Normalisierung des assistierten Suizids vorgebeugt werden."
Die neue Gruppe um den Grünen-Politiker Grau will in ihren Vorschlägen Elemente aus beiden bisherigen Gesetzentwürfen berücksichtigen. Sie wolle eine Regelung vorlegen, "die dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben gerecht wird und gleichzeitig ein angemessenes Schutzkonzept für Suizidwillige beinhaltet", sagte Grau. "Dabei muss immer festgestellt werden, ob der Suizidwunsch aus einem autonom gebildeten Willen heraus entstanden und von dauerhafter Natur ist." Die Regelung solle "primär ausserhalb des Strafgesetzbuches erfolgen". © AFP
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