Unsere Abstimmung zu "No Billag" am 4. März weckt auch das Interesse unserer Nachbarn. In Deutschland fragt man sich, welche Auswirkungen es für die dortigen Öffentlich-rechtlichen geben könnte.
Gut eine Woche vor dem Volksentscheid über die Rundfunkgebühren zeigen sich die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland zuversichtlich.
"ZDF und ARD sind hierzulande trotz der grossen Konkurrenz mit deutlichem Abstand die meistgesehenen TV-Sender - und alle Umfragen zeigen, dass eine klare Mehrheit hinter ihnen steht", sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut der Deutschen Presse-Agentur.
"Die Zustimmung zu unserem gut funktionierenden Dualen Rundfunksystem ist doch deutlich grösser, als es den Anschein hat."
Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm wies darauf hin, dass in ganz Europa derzeit über den Stellenwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werde: "Manche fragen: Sollte man für Qualitätsinhalte nicht allein auf die Kräfte des Marktes vertrauen? Unsere Analyse ergibt ein eindeutiges Nein."
Wilhelm ergänzte: "Mit einer Vielzahl an Marktlösungen und Bezahlmodellen würde es nicht gelingen, für die unterschiedlichsten Interessen ein Gesamtpaket in dieser Qualität und Vielfalt zu liefern."
Kein bundesweites Referendum in Deutschland
Am 4. März stimmen wir darüber ab, ob die Rundfunkgebühr in der Schweiz abgeschafft wird - das schlägt die "No Billag"-Initiative vor.
Das Komitee "Sendeschluss? Nein!" warnt dagegen, mit der Initiative würden faktisch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) sowie 34 private Radio- und TV-Sender abgeschafft.
Die Gebühr liegt in der Schweiz pro Haushalt mit Empfangsgeräten bei 451 Franken (391 Euro) im Jahr. Im nächsten Jahr soll sie auf 365 Franken (316 Euro) sinken. In Deutschland muss ein Haushalt 210 Euro im Jahr zahlen, 17,50 Euro pro Monat.
In der ARD wird darauf verwiesen, dass die rechtlichen Voraussetzungen in Deutschland anders sind als in der Schweiz: Ein bundesweites Referendum ist im Grundgesetz nicht vorgesehen.
Der Grundversorgungsauftrag von ARD und ZDF ergibt sich aus der Rundfunkfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung immer wieder bestätigt. © dpa
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