Der rechtsterroristische Anschlag auf die Synagoge in Halle erschütterte vor rund neun Monaten Menschen überall auf der Welt. Das entsprechend grosse Interesse am Prozess sorgt am Dienstagmorgen für Verzögerungen. Der Angeklagte Stephan Balliet fängt sich gleich zu Beginn eine Rüge für seine rassistische Wortwahl ein.

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In Magdeburg hat nach dem rechtsterroristischen Anschlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten der Prozess gegen den Angeklagten begonnen. Der eigentlich für 10:00 Uhr geplante Start verzögerte sich um rund zwei Stunden.

Lange hatten Besucherinnen und Besucher sowie Medienvertreter vor dem Gebäude gestanden und auf den Einlass gewartet. Umfangreiche Kontrollen sollten für Sicherheit im Landgericht Magdeburg sorgen.

Angeklagter Stephan Balliet: "Würde eine Aussage machen"

Kurz vor 12:00 Uhr betrat der angeklagte Stephan Balliet mit Hand- und Fussfesseln den Gerichtssaal. Er wurde von maskierten Spezialkräften begleitet. Der Mann, dem zwei Morde und mehrere Mordversuche unter anderem an 52 Gläubigen in einer Synagoge in Halle vorgeworfen werden, erschien in Jeans, schwarzer Jacke und Turnschuhen. Er trug einen Mundschutz. Die Haare waren kurz geschoren.

Der Angeklagte blickte sich ernst im Saal um und schaute ruhig in die Kameras. Kurz nach Beginn der Verhandlung kündigte er an: "Ich würde eine Aussage machen."

Nur unwillig berichtete er anschliessend über seinen Werdegang und seine Familie. "Die Tat hat keinen Bezug zu meiner Familie", sagte der 28-Jährige kurz nach Beginn des Prozesses. "Man fragt sich natürlich, wie man solche Taten verhindern kann, ich habe da natürlich kein Interesse dran."

Auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin sagte der Mann, seine Eltern hätten sich getrennt, als er 14 oder 15 Jahre alt gewesen sei. Das Verhältnis zu beiden Eltern und Schwestern sei gut.

Rüge wegen rassistischer Wortwahl

Seine Lieblingsfach in der Schule sei Biologie gewesen, Englisch seine Schwäche, sagte Stephan Balliet. Gute Freunde habe er nicht gehabt, er sei auch in keinem Verein gewesen. Er habe vor allem Interesse am Internet gehabt, weil man sich dort frei unterhalten könne.

Nach dem Abitur habe er einen verkürzten Wehrdienst absolviert, sei sechs Monate Panzergrenadier in Niedersachsen gewesen. Er habe den Wehrdienst anstrengend und doof gefunden, es sei "keine richtige Armee" gewesen.

Zum Studium sei er nach Magdeburg gegangen. Er habe es wegen einer Krankheit abgebrochen, habe danach keine Pläne mehr für die Zukunft gehabt und in den Tag hineingelebt. "Nach 2015 hab ich entschieden nichts mehr für diese Gesellschaft zu tun", sagte der 28-Jährige.

Der Angeklagte antwortete knapp auf die Fragen. Schon bei Fragen zu seinem persönlichen Werdegang sprach er mehrfach abwertend über Zuwanderer in seinem Dorf im Süden Sachsen-Anhalts. Da er sich auch rassistisch äusserte, rügte ihn die Vorsitzende Richterin bei der Wortwahl und drohte ihm mit dem Ausschluss vom Verfahren.

Angeklagter bedauert tödliche Schüsse auf 40-Jährige

Zum ersten Mal versagte ihm seine Stimme leicht während seiner Aussage, als er nach der erschossenen Passantin befragt wurde. "Es tut mir sehr leid, dass ich sie erschossen hab", sagte er. Er habe die Frau erschossen, als er die Tür zur Synagoge nicht öffnen konnte. Er bezeichnete die Schüsse als "Kurzschlussreaktion". Die 40-Jährige habe ihn von der Seite angesprochen.

In der Verlesung des Anklagesatzes hiess es zuvor: Weil er die 40-Jährige als minderwertig empfunden habe, habe er ihr das Recht auf Leben abgesprochen. Sein zweites Opfer, einen 20-Jährigen, habe er irrtümlich für einen Muslim gehalten.

43 Nebenkläger und 147 Zeugen

Das Gerichtsverfahren gilt als eines der grössten und bedeutendsten in der Geschichte Sachsen-Anhalts: 13 Straftaten werden dem Angeklagten angelastet, darunter Mord und versuchter Mord.

43 Nebenkläger liess das Gericht vor Prozessbeginn zu und benannte insgesamt 147 Zeugen. Die Anklage der Bundesanwaltschaft umfasst insgesamt 121 Seiten. Das Gericht hat für das Verfahren zunächst 18 Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt.

Im Verhandlungssaal finden 50 Besucher Platz und fast ebenso viele Medienvertreter. Der Angeklagte wurde mit Blaulicht und einer Eskorte von Polizei- und Justizfahrzeugen zum Landgericht Magdeburg gebracht. Fotos der "Bild"-Zeitung zeigten den kahlköpfigen Mann in Handschellen vor einem Hubschrauber begleitet von maskierten Spezialkräften.

Lebenslange Freiheitsstrafe mit anschliessender Sicherheitsverwahrung

Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, schwer bewaffnet versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen. Laut Bundesanwaltschaft wollte er möglichst viele der 52 Besucher der Synagoge töten. Er konnte sich jedoch auch mit Waffengewalt keinen Zutritt verschaffen.

Daraufhin tötete er eine Passantin vor der Synagoge und einen Mann in einem Dönerimbiss. Ausserdem verletzte er auf seiner Flucht mehrere Menschen, bevor ihn Polizisten gut eineinhalb Stunden nach Beginn der Tat etwa 50 Kilometer südlich von Halle festnehmen konnten.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, "aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens" geplant zu haben.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann, der die Vorwürfe laut Gericht im Wesentlichen eingeräumt hat, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschliessender Sicherheitsverwahrung.

Ein Ort der Trauer und der Wut

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich Menschen aus Solidarität mit Betroffenen, Hinterbliebenen und Opfern versammelt. Die Kundgebung mit dem Motto "Solidarität mit den Betroffenen - keine Bühne dem Täter" will dafür sorgen, dass die Nebenklägerinnen und Nebenkläger nicht allein in den Prozess gehen, hiess es von den Veranstaltern.

Es sei ein Ort der Trauer, der Wut und der Forderungen. Vor dem Prozessbeginn sprachen die Veranstalter von rund 100 Teilnehmern.

Am Dienstagmorgen sprach in Magdeburg auch die Nebenklägerin Christina Feist, die während des Anschlags in der Synagoge in Halle war. Sie wies auf einen alltäglichen Antisemitismus in Deutschland hin und forderte Zivilcourage. "Antisemitismus und rechtsradikale Ideologie sind in Deutschland kein neues Phänomen. Antisemitische Übergriffe sind ein trauriger Teil unseres alltäglichen Lebens und sind somit Symptome eines zutiefst in der deutschen Gesellschaft verwurzelten Antisemitismus."

Und weiter: "Es ist allerhöchste Zeit, dass wir diese schamvolle Wahrheit endlich anerkennen." Jeder Angriff sei ein Angriff auf die Demokratie, auf die offene Gesellschaft. Zivilcourage und Einmischen seien gefragt.

Nebenkläger erhoffen sich Beleuchtung der Hintergründe

Deutlich wurde auch schon vor dem Prozessbeginn, dass die Nebenkläger sich vor allem eine Beleuchtung der Hintergründe erhoffen. Es gehe darum, zu klären, wie sich der Täter so radikalisieren konnte, sagte Juri Goldstein, Anwalt von Besuchern der Jüdischen Gemeinde in Halle.

Es gehe um die Frage: Wie konnte jemand so viel Hass entwickeln "auf die Menschen, die er gar nicht kennt". "Wir werden versuchen, diese antisemitische Straftat so gut wie möglich aufzuklären", erklärte Goldstein.

Die grösste Herausforderung sei der Prozess selbst, so der Nebenkläger-Vertreter. "Sie müssen bedenken, es ist eine der grössten und schwerwiegendsten antisemitisch motivierten Straftaten, die wir in den vergangenen Jahrzehnten hatten. Das ist Aufgabe genug." (ff/dpa)

Halle

Halle: Synagogentür wird zu Kunstprojekt

Die Tür zur Synagoge in Halle soll künstlerisch gestaltet und ausgestellt werden. Sie hatte am 9. Oktober den schwer bewaffneten Rechtsterroristen Stephan B. daran gehindert, in das Gotteshaus einzudringen und Dutzenden Menschen das Leben gerettet.
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