- Ein Untersuchungsausschuss fordert, dass Facebook und Instagram prominente Nutzer bei einer Prüfung von Regelverstössen nicht mehr bevorzugen.
- Meta werde so seiner Menschenrechtsverantwortung nicht gerecht, so die Kommission.
Eine unabhängige Untersuchungskommission hat die Online-Netzwerke Facebook und Instagram aufgefordert, die Bevorzugung von prominenten Nutzern einzustellen. Der vom Mutterkonzern Meta eingerichte Ausschuss kommt in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht zu dem Schluss, dass Facebook und Instagram andernfalls ihren eigenen Ansprüchen zur Achtung der Menschenrechte nicht gerecht würden.
Meta sieht für die Einträge prominenter Nutzer auf seinen Plattformen eine zusätzliche Prüfung vor, wenn diese auf den ersten Blick gegen die Regeln etwa zu Falschinformationen oder Hassreden verstossen. Während die Posts "normaler" Nutzer im Verdachtsfall sofort entfernt werden, ist für sogenannte High-Profile-Nutzer laut Meta eine zusätzliche Ebene der menschlichen Überprüfung vorgesehen.
Dieses System solle eigentlich dazu beitragen, Metas Menschenrechtsverpflichtungen voranzutreiben, erklärte die Untersuchungskommission. "Doch das Programm scheint eher darauf ausgerichtet zu sein, geschäftliche Belange zu befriedigen." Denn die Nutzer, die von diesem "zusätzlichen Schutz" profitieren, würden "grösstenteils nach Geschäftsinteressen ausgewählt".
Kommission: Meta wird seiner Menschenrechtsverantwortung nicht gerecht
Zugleich führe die Regelung dazu, "dass Inhalte, die andernfalls schnell entfernt werden würden, für einen längeren Zeitraum verfügbar bleiben und möglicherweise Schaden anrichten", führt der Bericht weiter aus.
Meta werde so seiner Menschenrechtsverantwortung nicht gerecht. Darüber hinaus habe Meta nicht dargelegt, dass die Sonderprüfung zu genaueren Entscheidungen über die Entfernung von Inhalten geführt habe.
Inhalte, die in einer ersten Bewertung als "sehr schwerwiegend" gegen die Meta-Regeln verstossen, "sollten entfernt oder versteckt werden, während eine weitere Überprüfung stattfindet", forderte die Untersuchungskommission.
"Solche Inhalte sollten nicht auf der Plattform verbleiben und Aufrufe sammeln dürfen, nur weil die Person, die sie gepostet hat, ein Geschäftspartner oder ein Prominenter ist." (afp/ari)
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© AFP
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