Im Rechtsstreit um Verluste bei mutmasslich unerlaubten Sportwetten des Wettanbieters Tipico muss nun doch der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Wie ein Sprecher des höchsten deutschen Zivilgerichts am Freitag der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, scheiterten aussergerichtliche Einigungsbemühungen der Beteiligten. Der erste Zivilsenat des BGH muss das Verfahren daher wieder aufnehmen. Einen neuen Termin für die Verhandlung gibt es bisher nicht. Der Spielervertreter und Prozessfinanzierer Gamesright teilte mit, man sei überzeugt, der BGH werde im Sinne des Verbraucherschutzes entscheiden.
Die ursprünglich für Anfang März angesetzte Verhandlung vor dem höchsten deutschen Zivilgericht war wenige Tage vor dem geplanten Termin aufgehoben worden, da die Beteiligten einen Vergleich aushandeln wollten. Der Kläger hatte von 2013 bis 2018 an Sportwetten teilgenommen und argumentiert, diese seien wegen fehlender Lizenz unzulässig, die Wettverträge unwirksam gewesen. Er will mehr als 3700 Euro zurück, was im Vergleich zu anderen Fällen dieser Art eine kleine Summe ist. In dem Verfahren dürfte es auch um die Frage gehen, wann Ansprüche der Spieler verjähren sollen. (Az. I ZR 90/23)
In der Zwischenzeit ist ein Hinweis des BGH zu einem ähnlichen, im Mai geplanten Verfahren bekannt geworden, der den Spielern den Rücken stärkt. "Wir interpretieren den Hinweis des BGH so, dass Spieler auch Anspruch auf Erstattung ihrer Einzahlungen nach Lizenzerteilung haben können", sagte Gamesright-Gründer Hannes Beuck. "Das gilt insbesondere dann, wenn Anbieter gegen das Einzahlungslimit von 1000 Euro im Monat verstossen haben. Nach unserer Ansicht sind dies die Meisten." © dpa
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