Die Tatverdächtigen im Fall des in Chemnitz erstochenen Mannes haben laut Staatsanwaltschaft nicht aus Notwehr gehandelt. Den Tatverdächtigen wird gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.
Im Fall des in Chemnitz durch Messerstiche getöteten Mannes hat die Staatsanwaltschaft ein Handeln der Tatverdächtigen zum Selbstschutz ausgeschlossen.
"Nach dem bisherigen Erkenntnisstand bestand keine Notwehrlage für die beiden Täter", teilte eine Sprecherin am Dienstag schriftlich mit.
Weitere Details zum Tathergang, bei dem zwei weitere Personen zum Teil schwer verletzt wurden, gab die Staatsanwaltschaft aber nicht bekannt.
Tatverdächtigen wird gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen
Der 35-Jährige war am Sonntag durch Messerstiche so schwer verletzt worden, dass er kurze Zeit später im Krankenhaus starb.
Gegen zwei Tatverdächtige aus Syrien und dem Irak wurde Haftbefehl erlassen. Ihnen wird gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.
Spekulationen darüber, dass das Opfer kubanische Wurzeln gehabt haben soll, konnte die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen.
Das Opfer ist in Karl-Marx-Stadt - das heutige Chemnitz - geboren, teilte die Strafverfolgungsbehörde mit. "Ob er auch kubanische Wurzeln hat, ist mir nicht bekannt", sagte eine Sprecherin.
Ermittlungen wegen Zeigen des Hitlergrusses
Nachdem die Tat am Sonntag bekannt geworden war, versammelten sich rechte Demonstranten in der Stadt. Es spielten sich Jagdszenen ab, mehrere Menschen wurden angegriffen.
Am Montag fand eine von der rechtspopulistischen Bewegung Pro Chemnitz angemeldete Demo in der Chemnitzer Innenstadt statt.
Die Polizei ermittelt nun gegen zehn Menschen, die dabei den Hitlergruss gezeigt haben sollen. Ihnen wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen.
Ein Polizeisprecher sagte auf Nachfrage aber, dass es keine Festnahmen gegeben habe.
Auch linke Gruppen versammelten sich, um gegen Fremdenhass zu demonstrieren. Bei Zusammenstössen zwischen den Gruppen sind nach aktuellen Informationen mindestens 18 Menschen verletzt worden. Ursprünglich war die Rede von sechs. (cai/szu/dpa)
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