Staatsanwälte prüfen, ob in der mittlerweile insolventen Firmengruppe des österreichischen Immobilienmagnaten gegen das Strafrecht verstossen wurde.
Die Anwälte des österreichischen Immobilienunternehmers René Benko weisen Geldwäsche-Anschuldigungen gegen den Chef der insolventen Signa-Gruppe zurück. "Die in der bisherigen Berichterstattung gehandelten Thesen und behaupteten Vorwürfe sind haltlos", erklärte der Münchner Rechtsanwalt Florian Ufer. "Sie werden zurückgewiesen."
Ermittlungen wegen Geldwäscheverdachts
Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte am Vortag bestätigt, dass es wegen Geldwäsche-Verdachts Ermittlungen im Zusammenhang mit der Signa-Gruppe gibt, jedoch ohne Namen eines oder mehrerer Beschuldigter zu nennen. Anlass sind Strafanzeigen. Sehr weit gediehen sind diese Ermittlungen nicht.
Aus der Mitteilung ging hervor, dass auch andere Staatsanwaltschaften in Deutschland mit dem Fall befasst sind. Derzeit werden nach Angaben der Münchner Ermittler örtliche Zuständigkeiten geklärt. "Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft kann von uns nicht kommentiert werden", erklärte dazu Benkos Anwalt Ufer. "Offensichtlich prüft die Behörde richtigerweise selbst noch, ob die vorliegenden Geldwäscheverdachtsanzeigen überhaupt Anlass geben zu weiteren Ermittlungen."
Die zentralen Gesellschaften der Signa-Gruppe hatten Ende Dezember Insolvenz angemeldet, mittlerweile hat der noch vor einem Jahr als Milliardär geltende Unternehmer auch selbst in der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck Insolvenz beantragt. (dpa/lag)
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