Das Mordurteil für zwei Berliner Autoraser ist vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe teilweise gekippt worden. So muss der Fall des jüngeren Angeklagten nun ein drittes Mal verhandelt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Mordurteil für zwei Berliner Autoraser zum Teil aufgehoben. Das Landgericht muss den Fall des jüngeren Angeklagten zum dritten Mal verhandeln. Gegen den Hauptangeklagten ist das Urteil rechtskräftig. Das Landgericht habe dabei den bedingten Vorsatz rechtsfehlerfrei begründet, hiess es vom BGH.
Die Männer hatten sich nachts auf dem Kurfürstendamm in der Berliner Innenstadt ein illegales Autorennen geliefert. Sie rasten bei der Gedächtniskirche bei Rot über eine Kreuzung, einer von ihnen rammte mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstrasse kam. Der 69 Jahre alte Fahrer dieses Wagens starb.
Die BGH-Richter beschäftigten sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall. Im Februar 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Männer als Mörder verurteilt. Es war das erste Mordurteil gegen Autoraser in Deutschland.
Streit über Mordurteil nach illegalem Autorennen
Der BGH hob es ein Jahr später wegen Rechtsfehlern auf, der Prozess begann von vorn. Das Berliner Landgericht verhängte im März 2019 wieder lebenslange Haft wegen Mordes.
Die Berliner Richter sahen drei Mordmerkmale erfüllt: Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen. Bei der enormen Geschwindigkeit und unüberschaubaren Situation seien die Autos zum gemeingefährlichen Mittel geworden. Die Rücksichtslosigkeit und Selbstsucht der Männer spreche für niedrige Beweggründe.
Die beiden Männer, die in Untersuchungshaft sitzen, legten erneut Revision ein. In der BGH-Verhandlung im April waren vor allem bei dem zweiten Angeklagten Bedenken deutlich geworden, der den Wagen nicht selbst gerammt hatte.
Das Berliner Landgericht hatte den zum Unfallzeitpunkt 24-Jährigen zweimal als Mittäter verurteilt. Neben dem Verteidiger beantragte auch die Bundesanwaltschaft, das Mord-Urteil aufzuheben.
Dass beide Männer sich ein illegales Rennen geliefert hatten, reiche für eine Verurteilung wegen Mordes nicht aus. Ausserdem sei ungeklärt, ob der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, wenn er das Rennen auf den letzten Metern abgebrochen hätte. (dpa/thp)
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