- Maike Kohl-Richter geht in einem Rechtsstreit mit dem früheren Ghostwriter ihres verstorbenen Mannes Helmut Kohl leer aus.
- Sie hatte wegen umstrittener Zitate eine Millionen-Entschädigung gefordert.
Die Witwe des früheren Bundeskanzlers
Kurz vor seinem Tod 2017 hatte Altkanzler Helmut Kohl eine Millionen-Entschädigung zugesprochen bekommen. Der Streit um das Geld ist Teil einer ganzen Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen, die Kohls Witwe und Alleinerbin Kohl-Richter mit dessen früherem Ghostwriter Heribert Schwan führt.
Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der BGH. Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde. (Az. VI ZR 248/18 u.a.)
Heribert Schwan hatte Kohls Memoiren geschrieben - sich aber mit dem CDU-Politiker zerstritten
Der Journalist und Historiker hatte für Kohl dessen Memoiren geschrieben und dafür mit dem langjährigen CDU-Kanzler Hunderte Stunden zu Gesprächen zusammengesessen. Aber vor dem vierten und letzten Band zerstritten sich die beiden Männer.
Schwan brachte 2014 eigenmächtig das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" auf den Markt. Es wurde auch deshalb zum Bestseller, weil es teils deftige Aussagen Kohls über zahlreiche bekannte Persönlichkeiten enthielt - die dieser niemals zur Veröffentlichung freigegeben hatte.
Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Kölner Landgericht dem 87-Jährigen 2017 eine Million Euro zugesprochen - die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Das Urteil wurde vor Kohls Tod nur wenige Wochen später aber nicht mehr rechtskräftig.
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Maike Kohl-Richter forderte fünf Millionen Euro
Im Raum stand nun sogar die Forderung nach mindestens fünf Millionen Euro. Es wurde allerdings bereits erwartet, dass die BGH-Richter sich dem Urteil der Vorinstanz anschliessen würden.
Co-Autor Tilman Jens ist zwischenzeitlich gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben unterbrochen. Am BGH ging es deshalb nur um die Geldforderung gegen Schwan und den Verlag. (dpa/afp/ank)
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