Wer seinen Namen auf einer Liste mit der Überschrift "Wir kriegen Euch alle" liest, wird vermutlich unruhig. Der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, möchte, dass die Veröffentlichung solcher Feindeslisten strafbar wird. Nicht alle Parteien stimmen mit ihm überein.
Der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, fordert eine Strafverschärfung für die Veröffentlichung sogenannter Feindeslisten.
"Wer Listen vermeintlicher "politischer Gegner" veröffentlicht - verbunden mit Drohungen wie "Wir kriegen Euch alle" - der tut dies mit dem Ziel, Menschen einzuschüchtern und Angst zu verbreiten", sagte Münch der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin. "Wir glauben deshalb, dass das Verfassen solcher Listen nicht nur ein datenschutzrechtlicher Verstoss ist, sondern unter Strafe gestellt werden sollte."
In den vergangenen Jahren tauchten immer wieder mutmasslich von Rechtsextremisten verfasste Listen vermeintlicher politischer Gegner auf. So war bei einer Anti-Terror-Razzia in Mecklenburg-Vorpommern 2017 eine Liste mit etwa 25.000 Namen gefunden worden. Manche Listen kursieren im Internet. Berichte gab es unter anderem über eine Liste mit der Überschrift "Wir kriegen Euch alle".
Straftatbestände ins Strafgesetzbuch überführen
Unterstützung bekam Münch vom innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). "Wer sogenannte Feindeslisten erstellt und veröffentlicht, schüchtert die Betroffenen ein und fördert die wachsende Polarisierung in unserer Gesellschaft", sagte er.
Hier sei ein eigener Straftatbestand angezeigt. "Es ist insbesondere nicht einzusehen, warum Personen des politischen Lebens zwar besonders gegen üble Nachrede und Verleumdung geschützt sind, nicht aber gegen besondere Art der Bedrohung wie etwa durch Feindeslisten."
Die Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Martina Renner, glaubt hingegen nicht, dass Münchs Vorstoss das Problem lösen würde. "Wir brauchen kein neues Gesetz, sondern entschlosseneres Vorgehen der Behörden auf Grundlage der geltenden Gesetze", sagte sie der dpa. "Wenn Neonazis Feindeslisten anlegen und veröffentlichen, ist das nicht nur ein datenschutzrechtliches Problem. Diese Listen sollen bedrohen, nötigen und Angriffe vorbereiten."
Die FDP argumentiert ähnlich. "Es gibt bereits Straftatbestände im Bundesdatenschutzgesetz, die hier greifen, wenn die Betroffenen eingeschüchtert werden sollen. Diese Delikte werden aber viel zu wenig verfolgt", beklagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae.
Er schlug deshalb vor, die entsprechenden Straftatbestände ins Strafgesetzbuch zu überführen. "Im Lichte der Praxis sollte dann in einem zweiten Schritt evaluiert werden, ob es wirklich Strafbarkeitslücken gibt."
Höhere Freiheitsstrafen für Bedrohungen im Netz
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte der dpa: "Häufig werden diese Listen mit massiven Drohungen verbunden. Einschüchterungsversuche jedweder Art dürfen wir nicht zulassen."
Zu dem konkreten Vorschlag, schon die Veröffentlichung von Listen angeblicher Gegner strafbar zu machen, äusserte sich Lambrecht nicht direkt. Sie verwies aber auf ihre eigenen Vorschläge, die Regelungen zur Bedrohung im Strafgesetzbuch zu verschärfen.
"Künftig sollen nicht nur Drohungen mit einem Verbrechen wie etwa Mord erfasst werden, sondern beispielsweise auch Drohungen mit Körperverletzungen gegen die bedrohte Person und ihre Familie", erklärte sie. Zudem sollten bei Bedrohungen im Netz höhere Freiheitsstrafen möglich sein. (ff/dpa)
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