Vor acht Monaten war es in Neuss zu grausigen Szenen gekommen. Eine junge Frau versuchte, vor ihrem Ex-Freund zu fliehen. Sie rannte in einen Blumenladen, wurde dort von vier Kugeln getroffen und starb. Der 32-Jährige verstrickte sich in Lügen.

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Für den Mord an einer jungen Frau in einem Blumenladen in Neuss hat das Landgericht in Düsseldorf am Mittwoch einen 32-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ging damit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass hinaus.

"Die Verantwortung für den Ausgang des Verfahrens und die Tat tragen sie selbst", sagt der Vorsitzende Richter in Richtung des Verurteilten. Der Verurteilte, ein Deutscher, starrte ins Leere. Der Mann mit Musikerambitionen war 2008 bei "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) als Kandidat vor einem Millionenpublikum und der Jury von Dieter Bohlen aufgetreten.

Staatsanwalt: War eine "gezielte Rachetat"

"Wir haben hier keine Verzweiflungs- sondern eine gezielte Rachetat", hatte der Staatsanwalt zuvor in seinem Plädoyer betont, dem sich das Gericht voll anschloss. Er habe der Mutter, die er für das Ende der Beziehung zu der jungen Frau verantwortlich gemacht habe, bewusst die einzige Tochter genommen.

Dies habe er in einer WhatsApp-Nachricht an die Mutter nach der Tat selbst bekundet, bevor er sich vor einen Güterzug geworfen habe - und er schwer verletzt wurde. Ausserdem sei er vom Opfer selbst überführt worden, das noch unmittelbar vor ihrer Ermordung einen Notruf an die Polizei absetzen konnte: "Mein Ex-Freund hat eine Pistole."

Zuvor habe er ihr immer wieder aufgelauert, ihr nachgestellt, sie sogar gewürgt und zu vergewaltigen versucht. Die junge Frau hatte beim Amtsgericht gegen ihren Ex drei Wochen zuvor sogar eine Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt.

Ex-DSDS-Kandidat bestritt Taten bis zum Schluss

Der 32-Jährige bestritt die Taten mit belegter Stimme bis zum Schluss. Geschossen hätten Unbekannte, denen er Geld geschuldet habe, hatte er behauptet.

Dem widersprach der Staatsanwalt: "Da war kein anderer Mann, weit und breit nicht", sagte er. Mehrere Zeugen hatten jeweils Phasen der Tat beobachtet.

"Seine Lügen ziehen sich wie ein roter Faden durch sein Leben", sagte der Anwalt, der die Eltern als Nebenkläger vertrat, über den 32-Jährigen. Seine Erklärungen seien eine "Verhöhnung der Eltern und des Opfers". "Es ist erschreckend, wie vielen Menschen er Leid zugefügt hat. Für niemanden hat er auch nur einen Funken Bedauern geäussert."

Der 32-Jährige hatte seinen Suizidversuch an der Bahnstrecke überlebt, aber beide Beine dabei verloren. Die Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt. Ihr Mandant halte sich tatsächlich für unschuldig. Unter einer grauen Decke verhüllt wird der junge Mann nach dem Urteil im Rollstuhl aus dem Saal gerollt - zurück in den Zellentrakt. (dpa/ank)

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