Box-Profi Felix Sturm ist wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das hat am Donnerstag das Landgericht Köln entschieden.
Sturm wurde schuldig gesprochen, dem Fiskus in den Jahren 2008 bis 2010 sowie 2013 insgesamt rund eine Million Euro vorenthalten zu haben. Freispruch erging hingegen bezüglich der Steuerhinterziehungsvorwürfen für die Jahre 2011 und 2012. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ursprünglich angeklagt war der 41-Jährige wegen Steuerhinterziehung von rund 5,8 Millionen Euro in den Jahren 2008 bis 2015. Im Verfahren waren aber die Vorwürfe bezüglich der Jahre 2014 und 2015 eingestellt worden.
Sturm wegen Verstoss gegen Anti-Dopinggesetz verurteilt
Sturm wurde ferner wegen Verstosses gegen das Anti-Dopinggesetz verurteilt. Demnach war Sturm im Weltmeisterschaftskampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow im Februar 2016 mit dem Mittel Stanozolol gedopt. Da der Kampf somit regelwidrig geführt wurde, wurde Sturm auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.
Sturm hatte in dem Verfahren rund acht Monate in Untersuchungshaft gesessen, nachdem er im April 2019 auf der Fitnessmesse "Fibo" festgenommen worden war. Vor Heiligabend vergangenen Jahres kam Sturm gegen eine Kaution von 300.000 Euro unter Auflagen auf freien Fuss. (jwo/dpa) © dpa
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